Mit dem nationalen Abfallwirtschaftsplan 2009-2021 werden die nationalen und internationalen Verpflichtungen zur Aufstellung eines oder mehrerer Abfallwirtschaftspläne erfüllt. Der Plan ist größtenteils eine Fortführung der bestehenden Politik aus dem ersten Abfallwirtschaftsplan, der bereits früher notifiziert wurde. Neue oder geänderte Themen sind:
* Im zweiten Abfallwirtschaftsplan wird der Schwerpunkt auf eine integrierte Abfallpolitik gelegt. Es wird nach Ansatzpunkten an einer früheren Stelle in der Materialkette, zum Beispiel im Produktentwurf (Ecodesign), gesucht, durch die die Umweltbelastung im Abfallstadium und in der gesamten Materialkette verringert werden kann.
* Die niederländische Regierung trägt eine besondere Verantwortung für die Deponierung und den Deponiesektor. Daher wurde das Kapitel bezüglich der Deponierung erheblich erweitert, und im Jahr 2009 wird eine Untersuchung der wirtschaftlichen Situation im Deponiesektor durchgeführt. Ausgehend von den Ergebnissen wird entschieden, ob und wenn ja, wie die Regierung ihre besondere Verantwortung auf andere Weise umsetzen muss.
* Im zweiten Abfallwirtschaftsplan wird dort, wo dies möglich und sinnvoll ist, auf die neue Rahmenrichtlinie Abfallstoffe (2008/98/EG) Bezug genommen. Diese Richtlinie muss zwar erst in zwei Jahren in nationale Gesetzgebung umgesetzt worden sein, jedoch wird in diesem nationalen Abfallwirtschaftsplan bereits angegeben, in welcher Weise die neue Rahmenrichtlinie berücksichtigt wurde (Definitionen, Zielsetzungen, Ecodesign, Prävention, usw.).
Quelle: EU-Kommission
* Im zweiten Abfallwirtschaftsplan wird der Schwerpunkt auf eine integrierte Abfallpolitik gelegt. Es wird nach Ansatzpunkten an einer früheren Stelle in der Materialkette, zum Beispiel im Produktentwurf (Ecodesign), gesucht, durch die die Umweltbelastung im Abfallstadium und in der gesamten Materialkette verringert werden kann.
* Die niederländische Regierung trägt eine besondere Verantwortung für die Deponierung und den Deponiesektor. Daher wurde das Kapitel bezüglich der Deponierung erheblich erweitert, und im Jahr 2009 wird eine Untersuchung der wirtschaftlichen Situation im Deponiesektor durchgeführt. Ausgehend von den Ergebnissen wird entschieden, ob und wenn ja, wie die Regierung ihre besondere Verantwortung auf andere Weise umsetzen muss.
* Im zweiten Abfallwirtschaftsplan wird dort, wo dies möglich und sinnvoll ist, auf die neue Rahmenrichtlinie Abfallstoffe (2008/98/EG) Bezug genommen. Diese Richtlinie muss zwar erst in zwei Jahren in nationale Gesetzgebung umgesetzt worden sein, jedoch wird in diesem nationalen Abfallwirtschaftsplan bereits angegeben, in welcher Weise die neue Rahmenrichtlinie berücksichtigt wurde (Definitionen, Zielsetzungen, Ecodesign, Prävention, usw.).
Quelle: EU-Kommission
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Artikel vom: 14.01.2009 11:23
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