Berlin - "Streitigkeiten bei der Abstimmung zwischen Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium verhindern zielgerichtete Entscheidungen. Unzureichend überdeckt wird die Entscheidungslosigkeit durch diesen hastig zusammengeschusterten CCS-Kompromiss, der der Bedeutung dieser Technologie nicht annähernd gerecht wird". Das hat die Sprecherin für Energiepolitik und Welthandelsfragen der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun Kopp, zum Gesetzentwurf zur Regelung von Abscheidung, Transport und dauerhafter Speicherung von Kohlendioxid („Carbon Capture and Storage", CCS) erklärt.
Die beiden Ressorts - so Kopp - hätten es nicht geschafft, das Kernstück dieses CCS-Gesetzes zu entscheiden, nämlich ob die Planungsverfahren nach Bergrecht oder dem schärferen Abfallrecht genehmigt werden sollen. Damit werde die Entscheidung nun den Bundesländern zugeschoben.
Für die Unternehmen bleibe bei diesem Hauptangelpunkt des Gesetzes somit völlige Planungsunsicherheit; und das obwohl die Anwendung des Bergrechts für dieses Gesetz genügen würde. Das Abfallrecht hingegen würde für diese Technologie neue Hürden schaffen, Investitionen verhindern und den technologischen Vorsprung verspielen. Deutschland wird in Zukunft auf Kohleverstromung und damit auf CCS angewiesen sein - auch mit Blick auf die Exportchancen dieser neuen Technologie.
Quelle: FDP
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