Nachdem in jüngster Zeit in Schrottimporten radioaktive Quellen festgestellt wurden, hat die Indische Generaldirektion für Außenhandel mitgeteilt, dass für alle Lieferungen von geshreddertem Schrott eine Inspektion vor Lieferung obligatorisch ist.
Die Änderung im Verfahren soll mithilfe der Frachtbriefe erfolgen und am 23. März 2009 beginnen. Für vor diesem Termin gelieferten Schrott wurde keine pre-shipment inspection (PSI) verlangt.
Nach Vorgaben der indischen Generaldirektion sollen Metallabfälle und -teile nach Indien importiert werden, wenn der Importeur eine Vorlieferungsprüfbescheinigung einer Inspektions- oder Bescheinigungsstelle vorlegen kann, derzufolge die Sendung kein radioaktives kontaminiertes Material enthält, sowie eine Kopie des Vertrags zwischen dem Importeur und dem Exporteur, in dem vereinbart ist, dass die Sendung frei von radioaktiv kontaminierte Materialien ist.
Außerdem dürfen Importe aus Hodaideh, dem Jemen und Bandar Abbas, Iran nur in geshredderter Form erfolgen.
Weitere Informationen unter dgft.gov.in.
Quelle: Indian Director General of Foreign Trade (DGFT)
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