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Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 23. April 2009 verabschiedeten Gesetz zuzustimmen.

Berlin/Hamburg – „Wir begrüßen die Verabschiedung des neuen Batteriegesetzes durch den Bundesrat“, so Dr. Jürgen Fricke, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien. Wichtige Neuerungen gehen mit diesem Gesetz einher: Mit Inkrafttreten des neuen Gesetzes sind alle Hersteller und Importeure dazu verpflichtet, ihre Marktteilnahme dem Umweltbundesamt (UBA) anzuzeigen. GRS Batterien plant, auch diese Registrierung für Hersteller und Importeure zu übernehmen. Erstmals gibt es jetzt verbindliche Quoten für das Sammeln und Wiederverwerten von Altbatterien. 2012 soll die Sammelquote 35 Prozent betragen. Wie GRS Batterien hervorhebt, hat die Non-Profit-Organisation bereits 42 Prozent erreicht.

Quelle: GRS Batterien

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Artikel vom: 18.05.2009 09:49
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