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Die LAI (Bund/Länder – Arbeitsgemeinschaft Immissionsschutz) hat Anfang Mai eine Vollzugshilfe für die Vorgaben der TA – Luft zum Kühlgeräte-Recycling vorgestellt. Grund für die Erarbeitung des Papieres waren die Veröffentlichungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die im Jahr 2006 und 2007 mit konkreten Daten die schlechte Situation im bundesdeutschen Kühlgeräte-Recycling dargelegt hatte. Die RAL-Gütegemeinschaft Rückproduktion von FCKW-haltigen Kühlgeräten sieht in der nun vorgelegten Vollzugshilfe lediglich eine längst fällige Konkretisierung der TA-Luft – Vorschriften, aber immer noch keine entscheidende Kehrtwendung bei der tatsächlichen Praxisumsetzung. Es wird daher weiterhin keine verbindlichen Vorgaben an die FCKW-Rückgewinnungsquoten der Anlagen in Deutschland geben. RAL befürchtet weiterhin Quoten auf nicht zufriedenstellendem Niveau.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hatte erstmals Ende 2007 darauf hingewiesen, dass es offensichtlich um das Kühlgeräte-Recycling in Deutschland sehr schlecht bestellt ist. Basierend auf den Daten der Statistischen Landesämter musste für die deutschen Anlagen ein durchschnittlicher FCKW-Rückgewinnungsgrad von weniger als 40 % attestiert werden. Im Mai 2008 erneuerte die DUH ihren Vorwurf und konnte nachwievor nach Vorlage aktualisierter Daten keine Entwarnung geben.

In Folge des sehr großen Medien-Interesses haben Bund- und Länder trotz heftiger Dementi hinsichtlich der angeblich doch nicht so schlechten Situation offensichtlich nun doch umfangreiche Konkretisierungen für den Vollzug vor Ort erarbeitet. Darin sind u.a. auch Hinweise zu einer umfangreichen Berichtspflicht seitens der Betriebe sowie zur Erstellung einer FCKW-Bilanz in den Betrieben enthalten.

Es wird seitens RAL sehr begrüßt, dass die Eigenüberwachung der Betriebe und die Überwachung durch die Behörden insbesondere hinsichtlich der Ein- und Ausgehenden FCKW-Ströme optimiert werden sollen. Die Aufzeichnung detaillierter Daten bezüglich des Geräte-Inputs wird dabei wesentlicher Bestandteil der Berichtspflicht sein. Ein funktionierendes Monitoring war und ist eine der grundsätzlichen Forderungen die die RAL-GÜTEGEMEINSCHAFT von Beginn an gestellt hat.

Auch die auf dem Monitoring aufbauende FCKW-Bilanzierung ist eine Forderung, die die RAL-Gütegemeinschaft bereits seit 10 Jahren in den Raum gestellt hat, jedoch verpufft dieser Ansatz so wie er in der Vollzugshilfe gegeben ist leider völlig. Den Vollzugsbehörden und den Recylcern werden keine klaren FCKW-Vergleichswerte an die Hand gegeben, um zu ermitteln, wann eine Bilanz in Ordnung ist und wann nicht. Wenn zwar einerseits ein konsequentes Input- und Output-Monitoring stattfindet, die Ergebnisse des Input/Output-Vergleiches aber andererseits nicht an konkreten FCKW-Rückgewinnungszahlen gemäß dem Stand der Technik gemessen werden können, bleibt das Ziel des Monitoring im Ansatz stecken und damit völlig wirkungslos. Ebenso wichtig wäre die Vorgabe konkreter Maßnahmen (u.U. auch Sanktionen) für den Fall, dass solche Input-Output-Vergleiche keine plausiblen Quoten ergeben. Hier stellt sich sicher auch für den Vollzugbeamten vor Ort die Frage, was die Konsequenzen sind, wenn als Ergebnis der Prüfung attestiert wird, dass lediglich 50 % der zu erwartenden Mengen FCKW rückgewonnen wurden.

Im Übrigen wurde auf der LAI Veranstaltung Anfang Mai, auf der die Vollzugshilfe vorgestellt worden war, ein weiterer erheblicher Schwachpunkt überaus deutlich. Die Vollzugshilfe wird erst dann zu einer verbindlichen Vorgabe an die Recycler, wenn sie in die Genehmigung für den Betrieb implementiert worden ist. Da solche Anlagen-Genehmigungen aber immer erst dann erneuert werden, wenn Anlagen entweder neu gebaut werden oder wesentliche Änderungen vorgenommen werden, ist nicht mit einer schnellen Umsetzung in die Praxis zu rechnen. Zudem haben sich bei der LAI-Veranstaltung anwesende Vertreter von Genehmigungsbehörden skeptisch darüber geäußert, ob es überhaupt rechtlich durchsetzungsfähig sei, Genehmigungsänderungen zu erreichen, die nicht Bestandteil der TA-Luft selbst sind. So bleibt also fraglich, ob insbesondere das FCKW-Monitoring und die FCKW-Bilanz überhaupt in eine der bestehenden Genehmigungen überführt werden.

Die von der LAI vorgelegte Vollzugshilfe stellt zunächst einmal lediglich eine Konkretisierung der TA-Luft-Vorgaben zum Kühlgeräte-Recycling da. Ob sie damit bereits eine weitere Motivierung für die Behörden ist, die TA-Luft verstärkter als bisher in der Praxis zu vollziehen, muss erst noch bewiesen werden. Darüber hinaus aber wird das gegebene TA-Luft-Instrumentarium nachwievor nicht ausreichend sein, um die FCKW-Rückgewinnungs-Quoten bundesweit maßgeblich zu optimieren. Es sind keine verbindlichen und geeigneten Tools vorhanden, um schlechte Rückgewinnungs-Raten zu ermitteln, bzw. geeignete Sanktionen anzuwenden, um sie dauerhaft zu verbessern. Dreh und Angelpunkt der TA-Luft bleiben also weiterhin die Dichtigkeitsprüfungen, deren Prüfergebnis aber aus Sicht vieler Fachexperten eine allzu geringe Aussagekraft über den Tag der Prüfung hinaus inne haben. Es bleibt zu hoffen, dass das gerade sich in Erarbeitung befindliche LAGA-Merkblatt M31 für den Bereich der Kühlgeräte-Verwertung konsequentere Vorgaben enthält und diese möglicherweise in irgend einer Form auf eine verbindliche Basis gestellt werden. Andernfalls muss befürchtet werden, dass auch für die Folgejahre einer Gesamt-FCKW-Bilanzierung in Deutschland die 50%-Marke immer noch nicht überschritten wird.

Quelle: RAL-Gütegemeinschaft Rückproduktion von Kühlgeräten e.V.

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Artikel vom: 25.05.2009 10:47
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