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Der Ausbau der Erneuerbaren Energien soll auch in Zukunft die Stabilität der Elektrizitätsnetze nicht beeinträchtigen und so effizient wie möglich vorangetrieben werden.

Berlin – Vor diesem Hintergrund hat das Bundeskabinett heute auf Vorschlag von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel zwei Verordnungen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verabschiedet: Die Verordnung zu Systemdienstleistungen durch Windenergieanlagen und die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG. „Beide Verordnungen werden dafür sorgen, dass sich die Erneuerbaren Energien im Strombereich weiter dynamisch entwickeln“, ist sich Gabriel sicher.

Anforderungen an die Spannungs- und Frequenzhaltung

Die Systemdienstleistungsverordnung soll technische Anforderungen für Windenergieanlagen, die verstärkt Kraftwerkseigenschaften wahrnehmen, regeln. Neue Windenergieanlagen müssten künftig Anforderungen an die Spannungs- und Frequenzhaltung erfüllen. Für bestehende Anlagen würden finanzielle Anreize für eine entsprechende Nachrüstung gesetzt. Durch die Verordnung werde die Sicherheit und Stabilität der Stromnetze auch bei stark steigenden Anteilen von Windenergiestrom sichergestellt. Zugleich werde die technische Entwicklung der Windräder vorangetrieben. Der Erlass der Verordnung sei eine wesentliche Voraussetzung für den weiteren Ausbau der Windenergie.

Erneuerbarer Strom muss nicht mehr weitergegeben werden

Die nach dem EEG vergüteten Strommengen werden derzeit in einem aufwändigen Verfahren auf alle Stromvertriebsunternehmen in Deutschland verteilt (EEG-Ausgleichsmechanismus). Insbesondere bei kleinen und mittleren Stromvertriebsunternehmen kann dies zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Verordnung über den Ausgleichsmechanismus will das Verfahren ab dem 1. Januar 2010 vereinfachen: „Erneuerbarer Strom muss zukünftig nicht mehr physikalisch an die Vertriebsunternehmen weitergegeben werden, stattdessen erfolgt nur noch ein rein finanzieller Ausgleich für den EEG-Strom, der am Strommarkt vermarktet wird. Die Umstellung des Ausgleichsmechanismus minimiert Aufwand, Risiken und Mehrkosten für alle Beteiligten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesumweltministerium.

Die Verordnung zur Weiterentwicklung des bundesweiten Ausgleichmechanismus wird dem Deutschen Bundestag zur Zustimmung zugeleitet.

Quelle: BMU

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Artikel vom: 27.05.2009 14:48
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