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Brüssel - Der Europäische Rechnungshofs hat seinen Sonderbericht Nr. 3/2009 über die "Wirksamkeit der Ausgaben im Rahmen von Strukturmaßnahmen für die Abwasserbehandlung während der Programmplanungszeiträume 1994-1999 und 2000-2006" veröffentlicht.

Broschüre Strukturmaßnahmen
EU Rechnungshof
Die Abwässer und der Klärschlamm aus städtischen Ballungsräumen können die Qualität der Seen, Flüsse und Küstengewässer Europas sowie die Qualität seiner Böden und seines Grundwassers beeinträchtigen. Deshalb hat die EU eine Reihe von Richtlinien verabschiedet und den Bau von kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen mit Kohäsionsfonds- und EFRE-Mitteln kofinanziert. Dadurch wurde die Anschlussdichte der städtischen Haushalte, die Zugang zur Abwasserbehandlung haben, deutlich verbessert.

Die Prüfung des Hofes konzentrierte sich auf Anlagen, die während der Programmplanungszeiträume 1994-1999 und 2000-2006 in Irland, Griechenland, Spanien und Portugal aus dem Kohäsionsfonds und dem EFRE gefördert wurden. Auf diese Länder entfiel der größte Teil der Ausgaben in diesem Bereich. Zwischen 2000 und 2006 unterstützte die Europäische Union den Bau von Kläranlagen mit 10,6 Milliarden Euro; weitere 13,9 Milliarden Euro sind für den Zeitraum von 2007 bis 2013 vorgesehen.

Die in diesem Bericht vorgelegten Prüfungsschlussfolgerungen stützen sich auf eine Untersuchung der Verwaltungs- und Kontrollsysteme bei der Kommission und auf die Bewertung der Leistung von 73 Behandlungsanlagen. Außerdem wurden die Beseitigung von Klärschlamm als Nebenprodukt der Abwasserbehandlung und die Rolle der Kommission im Abwasserbereich untersucht.

Der Hof gelangte zu der Schlussfolgerung, dass die Strukturmaßnahmen in den vier geprüften Mitgliedstaaten im Allgemeinen zur Verbesserung der Abwasserbehandlung beigetragen haben.

Insgesamt war die Leistung der im Rahmen von Strukturmaßnahmen kofinanzierten Behandlungsanlagen angemessen. Allerdings wurde auch festgestellt, dass einige Anlagen nicht ausgelastet waren und dass in wenigen Fällen die EU-Anforderungen an die Qualität des Ablaufs nicht eingehalten wurden.

Der Hof kam zu dem Ergebnis, dass stärker darauf geachtet werden muss, dass die Behandlungsanlagen in ausreichendem Maße an die Kanalisation angeschlossen sind und dass die von den Anlagen aufgenommenen Industrieabwässer entsprechend den Erfordernissen vorbehandelt wurden.

In Bezug auf den Klärschlamm lautet die Schlussfolgerung des Hofes, dass die meisten kofinanzierten Behandlungsanlagen in den vier geprüften Mitgliedstaaten den Schlamm gemäß von der EU geförderten Wiederverwendungsverfahren entsorgten, während eine Minderheit weniger nachhaltige Entsorgungsmethoden ohne Wiederverwendung gewählt hatte. Außerdem stellte der Hof fest, dass einige Aspekte der Überwachung der Klärschlammentsorgung verbessert werden könnten.

Die gegenwärtige Klärschlammrichtlinie stammt aus dem Jahr 1986 und trägt daher den seitdem auf diesem Gebiet erzielten Fortschritten nicht Rechnung. Bei einer Überarbeitung der Richtlinie sollten sämtliche Kosten- und Nutzenelemente vorgeschlagener neuer Maßnahmen und die mögliche Auswirkung auf andere EU-Politikfelder berücksichtigt werden.

Hinsichtlich der Rolle der Kommission ist der Hof der Ansicht, dass diese bei ihrer Überprüfung von Beihilfeanträgen einheitlicher vorgehen sollte, was durch die Entwicklung interner Leitlinien und Checklisten für den Bewertungsprozess erleichtert würde.

Ferner stellte der Hof fest, dass die Kommission bei der Prüfung der Schlussberichte vor einer Zahlung des Finanzierungsrestbetrags besser überwachen sollte, welche Wirkungen erzielt wurden. Werden verlangte Informationen nicht bereitgestellt oder vorgesehene Ergebnisse nicht erreicht, sollten geeignete Folgemaßnahmen getroffen werden.

Abschließend gelangte der Hof zu der Auffassung, dass die Aufrechterhaltung eines guten ökologischen Zustands der Gewässer eine stärkere Betonung der EU-Umweltgrundsätze verlangt, wonach das Verursacherprinzip anzuwenden ist und Umweltbeeinträchtigungen an ihrem Ursprung zu bekämpfen sind.

Der Sonderbericht Nr. 3/2009 kann unter europa.eu heruntergeladen werden.

Quelle: Europäischer Rechnungshof

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Artikel vom: 02.06.2009 13:19
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