Stuttgart – Die Chemikalienagentur Echa hat scharfe Kontrollen zum Stand der Umsetzung von REACH angekündigt. Wer geschlampt hat oder vorsätzlich gegen die Chemikalienverordnung verstößt, dem drohen drastische Strafen, warnt die Sachverständigenorganisation Dekra.
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| Foto: DEKRA |
"Eine enorme Brisanz liegt in den Rechtsfolgen, die eine versäumte Vorregistrierung hat", warnt Dr. Gesa Köberle, Leiterin der Geschäftseinheit Nachhaltigkeitsmanagement bei Dekra Umwelt in Stuttgart: Gemäß § 27 Chemikaliengesetz drohen bis zu zwei Jahren Gefängnis oder Geldstrafe, wenn Stoffe ohne gültige Vorregistrierung oder Registrierung vorsätzlich importiert oder hergestellt werden. Handelt der Verursacher fahrlässig, so kann er mit bis zu einem Jahr Gefängnis oder Geldstrafe bestraft werden. Bei Lebens- oder Gesundheitsgefährdung von anderen kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre verschärft werden.
In Deutschland haben 15 der 16 Bundesländer erklärt, dass sie sich an der Vollzugsaktion beteiligen werden. In diesen Ländern werden gegenwärtig entsprechende Kompetenzen verteilt. In Baden-Württemberg beispielsweise sollen die Regierungspräsidien für den Vollzug zuständig werden. Das Projekt soll bis Ende 2009 abgeschlossen werden. Für das Jahr 2010 hat die ECHA ein weiteres Vollzugsprojekt angekündigt.
Die Dekra unterstützt Industrie und Importeure bei der Umsetzung der neuen Chemikalienverordnung REACH durch Unterstützung bei der Vor-Registrierung und Registrierung, Übernahme der Alleinvertretung gemäß REACH, durch Beratung und Workshops, Labordienstleistungen sowie die Einführung von Management-Systemen zur REACH Compliance. Quelle: Dekra
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Artikel vom: 17.06.2009 23:20
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