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Berlin - Angesichts eines dramatischen Rückgangs umweltverträglicher Getränkeverpackungen in Deutschland hat die „Allianz pro Mehrweg“ aus Wirtschafts- und Umweltvertretern den von Bundesumweltminister Sigmar Gabriel kürzlich vorgelegten Vorschlag für eine bessere Kennzeichnung von Getränkeverpackungen als „halbherzig und hasenfüßig“ bezeichnet..

Plakat der Allianz pro Mehrweg
DHU
Zu begrüßen sei, dass damit überhaupt an Getränkewirtschaft und Verbraucherinnen und Verbraucher ein Signal gegeben wird, den weiteren Vormarsch umwelt- und klimaschädlicher Ex- und Hopp-Verpackungen nicht länger zu dulden. Nachhaltigen Erfolg erwartet die Allianz aber nur, wenn neben einer transparenten, einheitlichen und alle Getränkesegmente umfassenden Kennzeichnungspflicht für Einweg- und Mehrwegverpackungen zusätzlich zum Einwegpfand, Einwegverpackungen durch eine Lenkungsabgabe von mindestens 20 Cent dauerhaft belastet werden.

Knapp die Hälfte der deutschen Verbraucher wisse sechs Jahre nach Einführung des Einwegpfandes nicht, dass es neben umweltfreundlichen Mehrwegflaschen auch Einwegverpackungen mit Pfand gibt. Hauptauslöser dieses unerfreulichen Befunds sei ein Kennzeichnungswirrwarr, den kaum jemand verstehe. Dass das Umweltministerium nach jahrelanger Untätigkeit in dieser Frage nun kurz vor Ende der Legislaturperiode mit einem Vorschlag zur Kennzeichnung reagiert, sei zwar zu begrüßen. Das Ziel einer Stabilisierung und schließlich einer erneuten Steigerung des Anteils klimaschonender Getränkeverpackungen werde aber ohne zusätzliche Maßnahmen voraussichtlich erneut verfehlt.

„Umweltminister Gabriel strebt, die Bundestagswahl vor Augen, eine offensichtlich nur halbherzige Lösung an, die den Eindruck des Handelns erweckt aber Mehrweg nicht wirklich hilft“, sagte der Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH), Jürgen Resch. Der vorliegende Entwurf verbessere in seiner jetzigen Fassung nicht ausreichend die dringend notwendige Unterscheidbarkeit von Einweg und Mehrweg. Den Verbrauchern werde die bewusste Wahl für umweltfreundliche Mehrwegflaschen in der jetzt vorgesehenen Form nicht wirklich erleichtert. Eine Kennzeichnungsregelung könne nur in dem Maße erfolgreich sein, in dem sie für Verbraucher auch nachvollziehbar sei. Dazu müsse sie alle in Einweg abgefüllten Getränke umfassen. „Die vorgesehenen Ausnahmen für unbepfandete Einwegverpackungen und fehlende Ausführungen über die Art der Kennzeichnung laden letztlich zum Missbrauch ein“, erklärte Resch.

Der Verordnungsentwurf des BMU sieht eine Kennzeichnung ausschließlich für Pfandverpackungen vor. So genannte ökologisch vorteilhafte Einweggetränkeverpackungen (z.B. Getränkekartons) und solche Getränke in Einweggetränkeverpackungen, die von der Pfandpflicht ausgenommen sind (z.B. Fruchtsaft, Wein und Milch) blieben bei der Kennzeichnung außen vor. „99 von 100 Verbraucherinnen und Verbrauchern kennen weder die Ausnahmen von der Pfandpflicht, geschweige denn die Gründe für die Ausnahmen. Nach dem vorgeschlagenen Entwurf würden ein Fruchtsaftgetränk und ein Mineralwasser in praktisch identischen Einwegflaschen unterschiedlich gekennzeichnet. Wer derart Verwirrung stiftet, darf sich nicht wundern, wenn er mit seiner Verordnung das Ziel, mehr Transparenz zu schaffen, erneut verfehlt“, kritisierte der geschäftsführender Vorstand des Bundesverbandes des Deutschen Getränkefachgroßhandels e.V., Günther Guder.

„Eine künftige Kennzeichnung muss vor allem sicherstellen, dass die Verbraucher auf einen Blick erkennen, welche Art Verpackung sie in der Hand halten: Einweg oder Mehrweg; Pfand oder nicht Pfand“, erklärte der Geschäftsführer des Verbandes Private Brauereien Deutschland e.V., Roland Demleitner.

In einer umfassenden Stellungnahme zum Gabriel-Entwurf hat die Mehrweg-Allianz Änderungsvorschläge zum BMU-Entwurf entwickelt und ihre Vorstellungen dargelegt; sie steht unter duh.de zum Download bereit.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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Artikel vom: 18.06.2009 07:12
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