Bundesumweltminister Sigmar Gabriel hat die heutigen Beschlüsse des Bundestags zur Reform des Umweltrechts als „großen Schritt nach vorn“ begrüßt.
Berlin - Nach der Vorgabe der Verfassungsänderung wird im Naturschutz das alte Rahmenrecht, das lediglich allgemeine Vorgaben für die Länder enthielt, abgelöst, so das Bundesumweltministerium. "Im neuen Naturschutzgesetz wurde vom Deutschen Bundestag bestätigt: Wer der Natur einen Schaden zufügt, muss diesen in natura auch wieder kompensieren."
Das Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt klärt nach Angaben des Ministeriums für bestimmte wasserwirtschaftliche und forstliche Vorhaben die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Den Ländern wird bei Industrie- und Abfallbehandlungsanlagen eine bessere Kontrolle der Abfallströme und Entsorgungswege ermöglicht, um eine illegale Nutzung von Abfällen besser unterbinden zu können.
Im Wasserrecht werden auf Bundesebene einheitliche Vorgaben zur Bewirtschaftung der Oberflächengewässer, des Küstenmeeres und des Grundwassers geschaffen. Die Regelungen gleichen Nutzungs- und Schutzinteressen aus, zum Beispiel bei der Mindestwasserführung und der Durchgängigkeit von Gewässern. Geeignete Maßnahmen zum Schutz der Fischpopulation sind zukünftig Voraussetzung für die Nutzung der Wasserkraft. Bei den allgemeinen Grundsätzen der Gewässerbewirtschaftung wird die Bedeutung des Klimawandels ausdrücklich herausgestellt.
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