Das am 19. Juni 2009 vom Bundestag verabschiedete "Rechtsbereinigungsgesetz Umwelt" bringt nach Auffassung der BDSV für Entsorgungsunternehmen – ungerechtfertigte - neue Lasten mit sich.
Düsseldorf/Berlin - Insbesondere kritisiert die – Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen die neue Regelung, dass den Betreibern von Entsorgungsanlagen nunmehr im Regelfall Sicherheitsleistungen auferlegt werden sollen. Diese sollen sicherstellen, dass nach einer Stilllegung der Anlage eventuell noch vorhandene Abfälle abgeräumt und einer geordneten Entsorgung zugeführt werden.
„Im bisherigen Recht war lediglich geregelt, dass die Genehmigungsbehörden den Betreibern Sicherheitsleistungen auferlegen können“, so der Verband. „Nach höchstrichterlicher Verwaltungsrechtsprechung bedarf es allerdings für die Behörden keines konkreten Verdachts, um eine solche Anordnung zu treffen. In jedem Fall ist die Gestellung von Sicherheitsleistungen für die Entsorger mit nicht unerheblichen Kosten verbunden.“
Des Weiteren ist die BDSV nicht mit der Regelung einverstanden, wonach Betreiber von Abfallbehandlungsanlagen von der Immissionsschutzbehörde durch Auflage verpflichtet werden können, den Wechsel eines im Genehmigungsverfahren dargelegten Entsorgungswegs für erzeugte Abfälle anzuzeigen. Ferner kann die Immissionsschutzbehörde in Zukunft Anforderungen an die Qualität und das Schadstoffpotential der angenommenen Abfälle sowie der die Anlage verlassenden Abfälle stellen. Beide Anordnungen können ausdrücklich auch nachträglich erfolgen, berichtet der Verband.
„In Zeiten, in der die Politik eigentlich Entlastungen für Entsorgungsbetriebe auf die Agenda gesetzt hat, kann man über die jetzt beschlossenen neuen Belastungen nur den Kopf schütteln“, kommentierte BDSV-Geschäftsführer Dr. Rainer Cosson. „Ankündigungen und tatsächliches Handeln klaffen hier eklatant auseinander. So zerstört die Politik Vertrauen, mit seinen Nöten wirklich ernst genommen zu werden.“
Als besonders bedauerlich beklagt die BDSV, dass sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme eindeutig gegen beide Gesetzesänderungen gewandt hatte. Für die Neuregelung der Sicherheitsleistung hatte sie "keinen Handlungsbedarf" gesehen. Die geplanten Neuregelungen zum Entsorgungsweg und zu den Anforderungen an zu behandelnde Abfälle hatte sie mit den Worten kommentiert: "Die Einführung der Regelung führt zu einer Überfrachtung." - Der Bundestag zeigte sich von diesen Fachvoten leider unbeeindruckt.
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