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Köln - Nachdem in zähen Verhandlungen für die Abfallwirtschaft Mindestlöhne durchgesetzt worden sind, hat Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, erklärt: "Die Mitglieder sind zuversichtlich, dass die Lohnuntergrenzen zu einer Qualitätssteigerung in der gesamten Branche führen werden. Um dies sicher zu stellen, begrüßen wir ausdrücklich, dass das Verfahren zur Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des vereinbarten Mindestlohnes durch die Veröffentlichung des gemeinsamen Antrags der VKA, des BDE und ver.di im Bundesanzeiger nunmehr eingeleitet ist."

Innerhalb einer Frist von drei Wochen können beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu diesem Antrag Stellungnahmen eingereicht werden.

Insgesamt arbeiten in der deutschen Entsorgungswirtschaft etwa 160 000 Beschäftigte. Bereits im Frühjahr war der Mindestlohn für die Entsorgungsbranche in das Entsendegesetz aufgenommen worden. Bis heute fehlt jedoch noch eine entsprechende Rechtsverordnung, damit der vereinbarte Tarifvertrag auch greift. Durch die jetzt angestrebte Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit wird der vereinbarte Mindestlohn für alle Beschäftigten, also auch für diejenigen aus Betrieben, die nicht tarifgebunden sind, verbindlich festgesetzt.

Der VKS im VKU hatte sich während der gesamten langwierigen Verhandlungen immer wieder gegenüber allen Verhandlungspartnern für einen Mindestlohn in der Entsorgungsbranche eingesetzt. Aufgrund der in den letzten Jahren zu beobachtenden Entwicklung, dass im Rahmen von Ausschreibungen zunehmend gewerbliche Auftragnehmer aufgetreten sind, die ihre Mitarbeiter weit unter den geltenden Tariflöhnen und teilweise zu fraglichen Arbeitsbedingungen beschäftigt haben, bestand bereits seit einiger Zeit grundsätzliches Einvernehmen zwischen den Vertretern der kommunalen und der privaten Abfallwirtschaft und deren Arbeitgeberverbänden über die Notwendigkeit des Mindestlohns.

Der Verband kommunale Abfallwirtschaft und Stadtreinigung im VKU vertritt die Interessen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger und der damit zusammenhängenden Betriebszweige und Dienstleistungen.

Quelle: VKS im VKU

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Artikel vom: 10.07.2009 08:40
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