Am 1. Juli 2009 ist die Plattform verpackVkonkret ans Netz gegangen. Ihre Aufgabe ist die Unterstützung bei der konkreten und rechtskonformen Umsetzung der Verpackungsverordnung im betrieblichen Alltag. Betreiber der Webseite ist die „Arbeitsgemeinschaft verpackVkonkret“. Dahinter stehen die Sachverständigen der cyclos GmbH, Osnabrück und die Marktforscher der Gesellschaft für Verpackungsmarktforschung mbH (GVM), Wiesbaden.
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| VerpackVkonkret |
Um sicherzustellen, dass die Webseite die Verpackungsverordnung rechtskonform auslegt, werden die Inhalte bei Bedarf mit den Vollzugsbehörden und mit dem BMU abgestimmt. Auch die einschlägigen Urteile des Bundesgerichtshofs und des Oberlandesgerichts Köln wurden ausgewertet. Ein wissenschaftlicher Beirat, der seine Arbeit allerdings noch nicht aufgenommen hat, soll die Arbeitsgemeinschaft unterstützen und beraten. Es ist vorgesehen, die Webseite im Laufe der nächsten Monate mit weiteren Inhalten und Fallbeispielen anzureichern und zu einem allgemeinen Standard
auszubauen.
Mit der Verpackungsverordnung (Verordnung über die Vermeidung und Verwertung von Verpackungsabfällen vom 21.8.1998 zuletzt geändert durch Art. 2 V vom 2.4.2008, BGBl. I S. 531) hat der Gesetzgeber die Entsorgung von Verpackungen geregelt, um die Auswirkungen von Abfällen aus Verpackungen auf die Umwelt zu verringern.
Weitere Informationen und Kontakt unter verpackV-konkret.de. Quelle: ARGE VerpackV konkret
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