Das Umweltbundesamt (UBA) hat im Juli der 50. Umweltvereinigung die Anerkennung zur Einlegung von Rechtsbehelfen nach dem Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz ausgesprochen.
Dessau-Roßlau - Damit können bundesweit bereits 50 Umweltvereinigungen von den besonderen Klagerechten des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) Gebrauch machen und staatliche Entscheidungen auf die Einhaltung von Umweltvorschriften überprüfen lassen. „Die Klagerechte der Umweltvereinigungen gegen Umweltrechtsverstöße verhindern Defizite bei der Anwendung des Umweltrechts – das stärkt den Umweltschutz“, so Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des UBA.
Das Gesetz ist seit dem 15. Dezember 2006 in Kraft. Mit den Klagerechten des UmwRG können Umweltvereinigungen zum Beispiel gegen behördliche Zulassungen zur Errichtung von Industrieanlagen, Anlagen zur Müllverbrennung oder Energieerzeugung, große Tiermastbetriebe sowie zum Straßenbau klagen. Anders als bei Klagen von Bürgerinnen und Bürgern müssen sie dabei nicht selbst von der behördlichen Entscheidung betroffen sein.
Die Liste der anerkannten Umweltvereinigungen ist im Internet zu finden unter: www.umweltbundesamt.de/umweltrecht/umweltvereinigungen.pdf
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