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Frankfurt/Main - Die Mehrwertsteuerbefreiung für kommunale Entsorgungsdienstleistungen soll auf auf EU-Ebene überprüft werden. Dies fordert die Interessengemeinschaft Papierrohstoffe e.V.

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"Analog zum Urteil des EuGH zur Mehrwertsteuerbefreiung für Universal-Postdienste lassen sich viele Parallelen zum Bereich Müllentsorgung durch kommunale Entsorger ziehen," erläuterte Dr. Werner Templin, Geschäftsführer der (Interessengemeinschaft Papierrohstoffe e.V. (IG PARO). "Leider wird in toto durch den EuGH eine Wettbewerbsverzerrung zwischen kommunalen und gewerblichen Entsorgern in Höhe der Mehrwertsteuer gebilligt, denn jeder gewerbliche Entsorger muss dadurch per se schon 19 Prozent besser wirtschaften als ein kommunales mit ihm im Wettbewerb stehendes Unternehmen. Nichts desto trotz hat uns die Aussage, dass nur ureigenste kommunale Aufgaben mehrwertsterbefreit sind, dazu ermutigt, kommunale Entsorgungsdienstleistungen im Bereich Altpapierentsorgung in Bezug auf eine Mehrwertsteuerpflicht EU-weit zu hinterfragen.“

Hierzu steht zudem eine Entscheidung der EU aus, in der das Abfallende von Altpapier neu definiert wird. Dies kann z.B. auch der Zeitpunkt sein, an dem der Altpapierbehälter in das Erfassungsfahrzeug eingekippt wird. „Aus unserer Sicht beinhaltet das Aufgabenportfolio einer Kommune nicht die Altpapierabfuhr. Zugleich wird aber von den Kommunen keine Mehrwertsteuer für die Entleerung und Entsorgung abgeführt. Hier liegt unseres Erachtens ein Wettbewerbsverstoß vor, der die gewerbliche Altpapierbranche in Deutschland um genau 19 Prozent benachteiligt. Im Einklang mit der zu erwarteten Neudefinition des Abfallendes für Altpapier ist dieser Punkt sehr genau zu hinterfragen“ ergänzte Rolf Kühl, Präsident der IG PARO e.V.

Die IG PARO hatte sich daher am 11.Mai 2009 dazu entschlossen, die Wettbewerbskommissarin der EU, Frau Neelie Kroes, um Klärung für die gewerblichen Altpapiererfasser zu bitten. „Zurzeit ist unsere Branche, die bekanntermaßen eine Frühindikatorfunktion inne hat, extrem stark durch die Weltwirtschaftskrise betroffen; Kurzarbeit, Entlassungen und viele Insolvenzen sind bei uns auf der Tagesordnung. Die Aufhebung der Mehrwertsteuerbefreiung von kommunalen Altpapierentsorgungsdienstleistungen ist eine mehr als notwendige Entlastung der gewerblichen Altpapierentsorgungsunternehmen, um als ein Beitrag einen flächendeckenden Kollaps der Branche zu verhindern,“ forderte Dr. Werner Templin.

Quelle: IG PARO Interessengemeinschaft Papierrohstoffe e.V.

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Artikel vom: 14.07.2009 10:24
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