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Die EU-Deponie-Richtlinie, offiziell die Richtlinie des Europäischen Rates 1999/31/ EG vom 26. April 1999 für die Deponierung von Abfall, hat "Geburtstag gefeiert". Sie trat am 16. Juli 1999 in Kraft und sollte bis zum 16. Juli 2001 implemeniert sein. Der 16. Juli 2003 war ein für ihre Umsetzung wichtiges Datum: Spätestens bis zu diesem Tag hatten die Mitgliedstaaten der Europäischen Union gegenüber der Kommission ihre Strategie zur Verringerung der zur Deponierung bestimmten biologisch abbaubaren Abfälle nach Artikel 5 Abs. 1 zu übersenden.

Paragraphenzeichen
© Kroll / Recyclingportal
Deutschland hatte als einer der ersten Mitgliedstaaten der Gemeinschaft seine Strategie übermittelt. Dabei konnte die Bundesregierung herausstellen, dass die Vorgabe der Deponierichtlinie, wonach die abzulagernde Menge der biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle bis zum Jahr 2016 auf 35 Prozent reduziert werden muss, in Deutschland bereits im Jahr 2005 für alle biologisch abbaubaren Abfälle erfüllt sein wird.

Eines der Hauptziele der Deponierichtlinie ist die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, alle ihnen möglichen Maßnahmen zu treffen, um das Entstehen von Methangas in Deponien zu verhindern und damit die Erwärmung der Erdatmosphäre einzudämmen. Mit ihrer Hilfe sollten soweit als möglich negative Wirkungen auf die Umwelt verhindert oder reduziert werden, insbesondere die Verschmutzung von Oberflächenwasser, Grundwasser, Erde und Luft, und auch die globale Umwelt geschützt werden, insbesondere vor Treibhauseffekt und Risiken für die menschliche Gesundheit, die durch Abfalldeponierung während des gesamten Zyklus entstehen können.

Um den unterschiedlichen abfallpolitischen Ausrichtungen der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, verlangt die Richtlinie die deutliche Reduzierung der Ablagerung von organischem Abfall, ohne konkrete Maßnahmen vorzuschreiben, verbunden mit einer wirkungsvollen Gaskontrolle für Deponien. Diese allgemeinen Vorgaben werden für die biologisch abbaubaren Siedlungsabfälle konkretisiert. Hierzu wird eine zeitlich gestaffelte progressive Verringerung der zu deponierenden Menge um 25 Prozent bis zum Jahr 2006, um 50 Prozent bis zum Jahr 2009 und um 65 Prozent bis zum Jahr 2016 eingefordert, verbunden mit einem generellem Vorbehandlungsgebot. Als Bezugsjahr für die Reduzierungsquoten gilt das Jahr 1995 oder ein früheres Jahr, für das einheitliche Daten des Europäischen Amtes für Statistik vorliegen (sog. Basisjahr). Bezugsgröße sind nicht die im Bezugsjahr deponierten, sondern die produzierten Abfälle.

Quelle: Recyclingportal ( BMU

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Artikel vom: 21.07.2009 10:22
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