Lüneburg - Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) haben die Professoren Thomas Schomerus und Ludger-Anselm Versteyl ein 441-seitiges Gutachten mit dem Titel "Weitere Vereinfachung des Abfallrechts" vorgelegt. Darin wird das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) im Hinblick auf Möglichkeiten zur Vereinfachung und Optimierung untersucht und es werden entsprechende Reformvorschläge unterbreitet. Dies teilt das Leuphana Institut für Umweltstrategien an der Universität Lüneburg mit.
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Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragte die Professur Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht, der Universität Lüneburg in Kooperation mit den Rechtsanwälten Prof. Versteyl mit der Durchführung des Projekts zur Vereinfachung des Abfallrechts. Das F+E-Projekt wird durch das Zukunftsinvestitions-Programm (ZIP) der Bundesregierung gefördert und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.
Ziel des Vorhabens ist es, die §§ 2 (Anwendungsbereich), 3 (Begriffsbestimmungen), 16-18 (Übertragung der Entsorgungspflichten), 39 (Informationspflichten), 49-51 (Beförderer-/Händler- und Maklergenehmigungen) und 52 (Entsorgungsfachbetriebe, Entsorgergemeinschaften) des KrW-/AbfG anhand der folgenden Prüfungsgegenstände zu untersuchen und zu überarbeiten: Rechtliche Bindungen, Erforderlichkeit, Effektivität und Effizienz, Plausibilität, gesetzgebungstechnische Qualität, Vollzugseignung, staatliche Vollzugskosten sowie Kosten für Bürger und Wirtschaft.
Das Gutachten kann aus dem Internet heruntergeladen werden. Quelle: Leuphana Institut für Umweltstrategien
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Artikel vom: 21.07.2009 10:56
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