Home / Top-News Abfall / Waste Kreislaufwirtschaft / Recycling Management Energie / Energy Märkte / Markets Unternehmen / Companies Forschung / Research Politik / Policy Recht / Law
Archiv
Zurück Impressum
 

Lüneburg - Im Auftrag des Bundesumweltministeriums (BMU) haben die Professoren Thomas Schomerus und Ludger-Anselm Versteyl ein 441-seitiges Gutachten mit dem Titel "Weitere Vereinfachung des Abfallrechts" vorgelegt. Darin wird das bestehende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) im Hinblick auf Möglichkeiten zur Vereinfachung und Optimierung untersucht und es werden entsprechende Reformvorschläge unterbreitet. Dies teilt das Leuphana Institut für Umweltstrategien an der Universität Lüneburg mit.

Paragraphenzeichen
© Kroll / Recyclingportal
Die Europäische Union hat es sich seit einiger Zeit zur Aufgabe gemacht, die Verwaltungsvorschriften und die rechtsverbindlichen Vorgaben für ihre Mitgliedstaaten zu vereinfachen. Dementsprechend legte die Europäische Kommission im Dezember 2005 Vorschläge zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie vor. Die Vorschläge beinhalten sowohl Überarbeitungen der materiellen (insbesondere zum Abfallbegriff, zur Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung und zu Entsorgungsstandards) als auch der formellen Regelungen (insbesondere zu Genehmigungsvorbehalten und Registerpflichten). Aus Gründen der Rechtsvereinfachung und -harmonisierung sollen weiterhin die Bestimmungen der Altöl-Richtlinie sowie der Richtlinie über gefährliche Abfälle in die Abfallrahmenrichtlinie integriert und die damit überflüssig gewordenen Richtlinien aufgehoben werden.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit beauftragte die Professur Öffentliches Recht, insbesondere Energie- und Umweltrecht, der Universität Lüneburg in Kooperation mit den Rechtsanwälten Prof. Versteyl mit der Durchführung des Projekts zur Vereinfachung des Abfallrechts. Das F+E-Projekt wird durch das Zukunftsinvestitions-Programm (ZIP) der Bundesregierung gefördert und hat eine Laufzeit von 12 Monaten.

Ziel des Vorhabens ist es, die §§ 2 (Anwendungsbereich), 3 (Begriffsbestimmungen), 16-18 (Übertragung der Entsorgungspflichten), 39 (Informationspflichten), 49-51 (Beförderer-/Händler- und Maklergenehmigungen) und 52 (Entsorgungsfachbetriebe, Entsorgergemeinschaften) des KrW-/AbfG anhand der folgenden Prüfungsgegenstände zu untersuchen und zu überarbeiten: Rechtliche Bindungen, Erforderlichkeit, Effektivität und Effizienz, Plausibilität, gesetzgebungstechnische Qualität, Vollzugseignung, staatliche Vollzugskosten sowie Kosten für Bürger und Wirtschaft.

Das Gutachten kann aus dem Internet heruntergeladen werden.

Quelle: Leuphana Institut für Umweltstrategien

Ähnliche Artikel:

Artikel vom: 21.07.2009 10:56
Zurück   
© MSV Mediaservice & Verlag GmbH, Bergstr. 16, D-82239 Biburg
Sekundär-Rohstoffe