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Berlin - Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) hat erneut eklatante Verstöße von Baumärkten gegen die Verpackungsverordnung festgestellt. Anstatt ihre Kunden über die gesetzlich vorgeschriebenen Rückgabemöglichkeiten von Montageschaumdosen mit schadstoffhaltigen Polyurethan-Resten zu informieren, kommt jeder dritte der von der DUH untersuchten Bau- und Heimwerkermärkte dieser Pflicht nicht nach. Fast 80 Prozent der Baumärkte geben zwar an, freiwillig Dosen zurückzunehmen. Doch die faktische Rücknahmebereitschaft liegt nur bei rund 30 Prozent, hat die DUH festgestellt.

Spraydose
Foto: Pixelio / Kurt Michel
Testbesuche im ersten Halbjahr 2009 ergaben eine weitere Verschlechterung der ohnehin Besorgnis erregenden Testergebnisse aus dem Dezember 2008. Gerade einmal zwei Drittel der Baumärkte informieren Ihre Kunden korrekt über die Rückgabe restentleerter PUR-Schaumdosen. Die Quote der gesetzlich handelnden Baumärkte ist auf 62 Prozent gesunken. „Die Weigerung vieler Baumärkte, Verbraucher über die ordnungsgemäße Rückgabe von restentleerten PUR-Schaumdosen zu informieren ist kein Kavaliersdelikt“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. Resch warnte vor den gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen, die auch in scheinbar entleerten Dosen noch enthalten sind. „Die in den gebrauchten Dosen enthaltenen Isocyanate können Allergien und Atembeschwerden hervorrufen“, so Resch.

Die Reste des im Bauhandwerk weit verbreiteten Dämmstoffes Polyurethan (PUR) enthalten Schadstoffe und müssen daher laut Gesetz getrennt gesammelt und anschließend umweltschonend recycelt werden. Die Verpackungsverordnung schreibt vor, dass der Verbraucher leere PUR-Schaum­dosen „in zumutbarer Entfernung“ zum Verkaufsort unentgeltlich zurückgeben können muss. Das bedeutet: Der Baustoffhandel muss die leeren PUR-Dosen zwar nicht selbst zurücknehmen, ist aber verpflichtet, seine Kunden mit „deutlich erkennbaren und lesbaren“ Informationsschildern über die entsprechenden Rückgabemöglichkeiten zu informieren.

Durch regelmäßige Testbesuche in Baumärkten und die Aufklärung über ihre gesetzliche Informationspflicht konnten bei Baumärkten mit vormals fehlenden Kundeninformationen jedoch auch punktuelle Verbesserungen erzielt werden. „Die Einsicht bei den Baumarktleitern stellt sich in vielen Fällen allerdings erst ein, nachdem sie schriftlich darauf hingewiesen wurden, dass bei Nichteinhaltung der Informationspflicht, Bußgelder von bis zu 50.000 Euro drohen“, berichtet Thomas Fischer, Mitarbeiter der DUH-Abtei­lung Kreislaufwirtschaft. Baumärkte in Städten und Landkreisen, in denen die DUH noch keine Testbesuche durchgeführt hat, schneiden generell schlechter ab als bereits besuchte Märkte. So hat die DUH im ersten Halbjahr 2009 insbesondere in neu untersuchten Gebieten in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern gravierende Verstöße gegen die Informationspflichten festgestellt.

Sehr negativ bewertet werden muss die zunehmende Tendenz, dass PUR-Schaum an mehreren Stellen in den Baumärkten verkauft, jedoch nur an einer einzigen Verkaufsstelle über die Rückgabemöglichkeit der Dosen informiert wird. Insgesamt 40 Prozent der im Jahr 2009 getesteten Baumärkte, die Informationsmaterial zur Verfügung stellen, klären ihre Kunden nur an Einzelstellen auf.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH)

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Artikel vom: 22.07.2009 11:33
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