Berlin - Für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien dürfen zukünftig nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt worden sind. Dies sieht die Nachhaltigkeitsverordnung für das Erneuerbare-Energien-Gesetz (Biomassestrom-Nachhaltigkeitsverordnung) vor, die gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden ist und am 24. August 2009 in Kraft tritt. Damit haben alle Wirtschaftsbeteiligten Planungssicherheit für die Umsetzung der Verordnung.
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| Pixelio / Bernd Lang |
Der Nachweis dieser Anforderungen erfolgt mit Hilfe von Zertifizierungssystemen und Zertifizierungsstellen, die jeweils von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) anerkannt sein müssen. Ab dem Inkrafttreten der Verordnung können Anträge auf Anerkennung bei der BLE gestellt werden. Zur Zeit werden die Verwaltungsvorschriften für die Anerkennungsverfahren erarbeitet, die nach Anhörung der betroffenen Verbände voraussichtlich im Herbst 2009 in Kraft treten werden.
Die Verordnung und weitere Informationen finden sich im Internet unter erneuerbare-energien.de. Quelle: BMU
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Artikel vom: 30.07.2009 08:35
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