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Am 15. Mai 2009 hat der Bundesrat den Gesetzesbeschluss zur Neuregelung der abfallrechtlichen Produktverantwortung für Batterien und Akkumulatoren verabschiedet. Welche Änderungen und Chancen das neue Gesetz mit sich bringt, erklärt Dr. Jürgen Fricke, Vorstandsvorsitzender der Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien (GRS Batterien) im SR-Interview.

Pixelio/dreams4ever
Was sind die Kernaussagen des neuen Batteriegesetzes?

Die Kernaussagen aus Sicht der Stiftung GRS Batterien sind natürlich die verbindlichen Sammelziele und Verwertungsquoten für Geräte-Altbatterien. Für die Sammlung sind 35 Prozent bis 2012 und 45 Prozent bis 2016 zu erreichen. Weiterhin müssen wir alle gesammelten Batterien, soweit möglich, verwerten. Dabei sind wir gut aufgestellt. Schon 2008 haben wir eine Sammelquote von 42 Prozent erreicht und alle identifizierbaren Batterien, soweit möglich, verwertet. Das waren immerhin 99 Prozent aller von uns gesammelten Batterien. Wichtig für die Rücknahme ist, dass sich alle Hersteller, dazu gehören auch die Importeure, an der Finanzierung des Systems beteiligen. Durch die verbindliche Anzeigepflicht der Marktteilnahme für die Hersteller beim UBA hoffen wir, dass der Anteil der Trittbrettfahrer deutlich geringer wird. Wichtig sind auch die Beschränkungen für die Verwendung von Cadmium in Gerätebatterien.

Welches sind die größten Veränderungen für Hersteller?

Die Rücknahmeverpflichtung ist für die Hersteller nicht neu. Wir übernehmen auch weiterhin für unsere Vertragspartner die Verpflichtungen, die sich daraus ergeben. Neu ist die Meldepflicht über die Marktteilnahme beim UBA. Diese muss bis zum 1.12.2009 erfolgt sein. Wer sich als Hersteller oder Importeur bis dahin nicht beim Umweltbundesamt hat registrieren lassen und auch seinen sonstigen Verpflichtungen nicht nachkommt, darf seine Produkte ab Dezember nicht mehr in Verkehr bringen.

Lesen Sie mehr in der SEKUNDÄR-ROHSTOFFE Ausgabe 08/2009, Seite 33 ...

Quelle: SEKUNDÄR-ROHSTOFFE

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