Angesichts einer erheblichen Verunsicherung über die Auswirkungen von REACH auf das Kunststoffrecycling haben sich mehrere Verbände der Kunststoffindustrie und Unternehmen zusammen mit dem Umweltbundesamt (UBA) im Rahmen des Umweltforschungsplans auf ein Projekt „REACH und Kunststoffrecycling“ verständigt.
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| Foto: Duales System Deutschland GmbH |
• Registrierungspflichten
Die bestehenden Registrierungspflichten sind durch das Recyclingprivileg nach REACH Artikel 2.7.d und eine pragmatische Interpretation der Stoffidentifizierung hinsichtlich der Berücksichtigung von Verunreinigungen für Recyclingunternehmen weitgehend unproblematisch.
• Informationspflichten
Nach REACH müssen Recycler das Gefährlichkeitsprofil ihrer Rezyklate bestimmen und Informationen an ihre Kunden weitergeben. Anhand verschiedener Fallbeispiele sollen pragmatische Schritte zur Wahrnehmung der Einstufungs- und Kennzeichnungspflichten und zur Kundeninformation – zum Beispiel mittels Sicherheitsdatenblatt – aufgezeigt werden. Die Diskussion um den sachgerechten Umgang mit offenen Fragen in Bezug auf die stoffliche Zusammensetzung von Abfällen – etwa nicht bekannte Verunreinigungen – und die Erstellung von Kundenunterlagen spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle.
Diese Anforderungen bestehen allerdings – unabhängig von den REACH-Regelungen – schon seit langem.
Im Abschlussbericht wird unter anderem auch auf Aktivitäten der europäischen Kunststoffindustrie im Zusammenhang mit der Einführung von REACH verwiesen, kündigt das Umweltbundesamt an.
Weitere Informationen zu REACH gibt es unter http://www.reach-info.de. Quelle: Umweltbundesamt
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Artikel vom: 04.08.2009 10:47
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