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Berlin - Kioske, Fast-Food-Läden, Imbissbuden und insbesondere auf Kleinverkaufsstellen spezialisierte Lebensmittel-Logistiker in Berlin und anderen Großstädten Deutschlands verstoßen gezielt gegen die Verpackungsverordnung. Das hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) bei Testkäufen von Getränkedosen festgestellt.

Rote Getränkedosen
Foto: Pixelio / Guido Menker
Ein Getränkeabfüller fiel dabei besonders unangenehm auf: Alle 30 getesteten Imbissbuden und Kioske verkauften gesetzeswidrig Coca-Cola Produkte in Einweg-Dosen ohne Pfand. Auf den im Rahmen der Testkäufe erworbenen Getränkedosen fehlte sowohl das Pfand-Logo als auch jeglicher Hinweis auf die Pfandpflicht. Damit verschaffen sich die Händler einen Wettbewerbsvorteil gegenüber den Unternehmen, die ihre Getränke ordnungsgemäß bepfanden.

Die DUH recherchierte die Lieferantenkette und wurde fündig, als sie bei einem Lebensmittel-Grossisten in Berlin zum vermeintlichen Wiederverkauf 300 Coca-Cola Dosen bestellte: Verkauft wurden ihr diese Dosengetränke ohne Pfand. Das Handelsunternehmen hat zwischenzeitlich eine strafbewährte Unterlassungserklärung unterschrieben und damit den Verstoß gegen die Verpackungsverordnung eingeräumt. „Der in Berlin und einigen weiteren Großstädten zu beobachtende pfandfreie Verkauf von Getränken schädigt alle Betriebe, die Recht und Gesetz beachten und insbesondere das umweltfreundliche Mehrweg-Getränkesystem. Bei den von der DUH festgestellten Verstößen gegen die Pfandpflicht handelt es sich keineswegs um Einzelfälle oder Irrläufer, sondern um organi­sierte Rechtsverstöße“, sagt Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH. „Und was besonders ärgert ist die Tatsache, dass Coca Cola als weltgrößter Brausehersteller mit seinen Getränken bei diesen illegalen Machenschaften ganz vorne mit dabei ist“.

Denn die meisten der bei den Testkäufen erstandenen pfandfrei verkauften Getränkedosen stammen von der Coca-Cola Company. Die DUH hatte in den vergangenen Jahren Coca-Cola bereits mehrfach auf den Missstand hingewiesen, dass sogar in Deutschland abgefüllte, angeblich für den Export produzierte Dosengetränke über Kioske und Imbissbuden verkauft werden. Der zuständige Coca-Cola-Manager rechtfertigte sich seinerzeit mit dem Hinweis, diese speziellen Getränkedosen seien für den Verkauf auf Kreuzfahrtschiffen und Militäranlagen bestimmt und konnte sich nicht erklären, wie diese in Döner-Buden und Imbissständen verkauft werden könnten. Die DUH hatte die Coca-Cola GmbH zuletzt 2008 aufgefordert, "angemessene Maßnahmen zur bundesweiten Einstellung des ordnungswidrigen pfandfreien Verkaufs von Coca-Cola Produkten in Einweg-Dosen" zu ergreifen.

Dass der Limonaden-Multi Coca-Cola ein besonderes Verhältnis zu Recht und Gesetz hat, zeigte sich beispielsweise während der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 in Deutschland. Damals versuchte Coca-Cola gemeinsam mit der Imbissbudenkette McDonalds, ökologisch schädliche Einwegplastikflaschen (den so genannten "Coke-Ball") pfandfrei zu verkaufen und so das „Green-Goal-Konzept“ des Sportereignisses in einer Mülllawine zu begraben. Erst unmittelbar zu Beginn der Fußball-WM stoppten diese beiden amerikanischen Unternehmen den rechtswidrigen Verkauf aufgrund der von der DUH eingeleiteten rechtlichen Schritte.

Der ordnungswidrige Verkauf von Coca-Cola-Produkten in unbepfandet Einwegdosen führt zu einem Wettbewerbsvorteil gegenüber Händlern, die zusätzlich zum Produktpreis ein Mehrweg- oder Einwegpfand verlangen. „Auch weitere Ziele der Pfandeinführung, wie die Eindämmung des Litterings von Einweggetränke-Verpackungen und die Erzielung hoher Rücklaufquoten der in Verkehr gebrachten Einwegverpackungen, werden konterkariert“, kritisiert Maria Elander, Leiterin der DUH-Abteilung Kreislaufwirtschaft. Nach der Einführung des Dosenpfandes gehörten die Bilder von Abbfalldosen an Straßenrändern und in Parks der Vergangenheit an. Seitdem die organisierte Pfandschummelei zunimmt, tauchen nun wieder unbepfandete Getränkedosen auf Gehwegen, Blumenbeeten oder Kinderspielplätzen auf.

Der pfandfreie Getränkeverkauf in Kiosken, Fast-Food-Läden und Imbiss-Buden kommt nur in den seltensten Fällen zur Anzeige. Kontrollen durch zuständige Behörden erfolgen – wenn überhaupt – nur nach Hinweisen von betroffenen Verbrauchern oder benachteiligten Wettbewerbern. Die DUH fordert daher die Vollzugsbehörden auf, konsequent die Verstöße zu verfolgen und insbesondere die Rolle der von diesen illegalen Praktiken profitierenden Getränkeabfüller wie Coca Cola zu untersuchen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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Artikel vom: 05.08.2009 08:23
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