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Laut BDSV – Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen werden die Vorwürfe an die Stahlrecycling-Wirtschaft durch Wiederholung nicht wahrer.

Düsseldorf/Berlin – Nach Verbandsangaben hat die BDSV in vielen Interviews und einigen Fernsehbeiträgen auf mehr Zurückhaltung bei Spekulationen über unseriöse Machenschaften im Schrotthandel gedrungen. Die zertifizierten Demontagebetriebe würden nicht nur behördlich regelmäßig überprüft, sondern müssten sich auch der regelmäßigen Kontrolle eines unabhängigen Sachverständigen stellen. Dabei werde neben der allgemeinen umweltgerechten Verwertung ein besonderes Augenmerk auf die Mengenbilanz
gelegt. Input- und Output-Stoffströme seien plausibel zu erklären.

Wie der Branchenverband weiter hervorhebt, hätte eine Beteiligung an einem Subventionsbetrug den Entzug des Zertifikats zur Folge. Den überwiegend kleinen und mittelständischen Demontagebetrieben – oft Familienbetriebe – wäre die Existenzgrundlage entzogen.

„Nicht von den Umweltbehörden kontrolliert werden Werkstätten und Gebrauchtwagenhändler, die anderen Rechtsregeln unterworfen sind“, konstatiert die BDSV. „Hier stellen unsere Mitgliedsbetriebe eine gewisse ‚Grauzone’ fest.“ Für die Abgrenzung von Gebrauchtwagen und Altfahrzeug gebe es seit Jahren nur eine juristische Definition, die nicht vollzugstauglich sei. Solange Werkstätten an einem Gebrauchtwagen „schrauben“, sei dies juristisch in Ordnung, täten sie dies an einem Altfahrzeug, sei es illegal, falle häufig aber nicht weiter auf. Außerdem können nach BDSV-Angaben Verwertungsnachweise überall frei erworben werden.

Angesichts dieser Situation unterstützt die Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen die Bundesregierung in ihrem Bestreben, illegale Machenschaften zu unterbinden. Der Verband würde es aber auch begrüßen, wenn der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) den Fokus verstärkt auf die „Grauzone“ richten würde.

Quelle: BDSV

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Artikel vom: 07.08.2009 15:23
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