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Anlässlich der ersten Lesung der „Begleitgesetze“ zum Lissabon-Vertrag am 26. August 2009 im Deutschen Bundestag begrüßt der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft die von den Parteien auf breiter Front beabsichtigte Stärkung der deutschen Positionen im Zusammenspiel mit den europäischen Institutionen.

Berlin - Der BDE erhofft sich durch die Gesetzesmaßnahme, die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag erforderlich geworden ist, eine konsequente Berücksichtigung der EU-Grundsätze im Bereich der Wirtschafts- und Umweltpolitik, wie zum Beispiel der Freizügigkeit im Warenverkehr und der Vereinheitlichung von Rohstoff- und Umweltstandards auf hohem Niveau. Das deutsche Bedürfnis zur Einrichtung von Autarkie-Inseln dürfte mit den Begleitgesetzen ebenso nicht mehr zeitgerecht sein wie der Versuch, rohstofffähige Abfälle aus dem europäischen Wirtschaftsgeschehen auszuklammern, heißt es aus Berlin.

Der Verband erwartet, dass die parlamentarischen Gremien die im Entwurf enthaltene Mitbestimmung der Kommunen in „Fragen der öffentlichen Daseinsvorsorge“ in den anstehenden Beratungen streichen. Die deutsche Politik solle, so der BDE, ihre in Zukunft besseren Einwirkungsmöglichkeiten in Brüssel dazu nutzen, der Entsorgungs- und Rohstoffwirtschaft angesichts ihrer überragenden Bedeutung für die Entwicklung des Industriestandortes noch gezielter als bisher die richtigen Rahmenbedingungen zu geben.

Quelle: BDE

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Artikel vom: 27.08.2009 17:24
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