Bei öffentlichen Plänen – wie beispielsweise dem Bundesverkehrswegeplan oder Bebauungsplänen – müssen die voraussichtlichen Folgen für die Umwelt bereits frühzeitig in die Überlegungen zur Planaufstellung einbezogen werden. Im Einzelnen regelt dies die seit 2005 in Deutschland eingeführte Strategische Umweltprüfung.
Das Bundesumweltministerium hat nun einen Leitfaden für die Durchführung dieser Prüfung veröffentlicht, der die rechtliche Regelung ergänzt, kommentiert und so mehr Rechtssicherheit bietet. Damit liegt erstmals eine für den Bund und die Länder anwendbare Vollzugshilfe vor.
Der Leitfaden enthält für verschiedene gesetzliche Anforderungen, die nach den Erfahrungen der Länder in der Praxis häufig Probleme bereiten, pragmatische und arbeitssparende Lösungen.
Der Leitfaden steht unter umweltbundesamt.de zum Download bereit.
Weitere Informationen zu Umweltprüfungen sind unter umweltbundesamt.de/umweltrecht und bmu.de/umweltvertraeglichkeitspruefung abrufbar.
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