Dessau-Roßlau - Jetzt ist die Öffentlichkeit gefragt: Die Europäische Chemikalienbehörde (ECHA) fordert sie auf, die Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe zu kommentieren. Die Mitgliedstaaten schlagen vor, 14 Chemikalien wegen schädlicher Wirkungen auf Umwelt und Gesundheit, gemäß der Chemikalienverordnung REACH, streng zu regulieren. Ein weiterer Vorschlag stammt von der ECHA selbst. Bis zum 15. Oktober 2009 können Umwelt- und Verbraucherverbände, Behörden, Unternehmen, aber auch interessierte Bürgerinnen und Bürger ihre Kommentare zu den Vorschlägen abgeben.
![]() |
| Pixelio / Paul-Georg Meister |
Weitgehend unbekannt ist zudem: Mit REACH wurde ein Auskunftsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher eingeführt. Steinhäuser erläutert: „Sobald die europäischen Gremien entscheiden, besonders besorgniserregende Stoffe in die REACH-Kandidatenliste aufzunehmen, können Bürgerinnen und Bürger vom Handel kostenfrei erfragen, ob diese Stoffe in Produkten mit mehr als 0,1 Prozent enthalten sind. Mit ihrem Kaufverhalten können die Konsumenten den Markt steuern. Dazu stellt ihnen das Umweltbundesamt eine Musteranfrage bereit.“
Die so genannte Kandidatenliste ist der erste Schritt zu einer europaweiten Regulierung. Für Stoffe aus dieser Liste kann die ECHA der Europäischen Kommission eine Zulassungspflicht vorschlagen. Damit wird die Verwendung der Chemikalie in der EU verboten. Nur einzelne, unersetzbare Verwendungen können auf Antrag weiter zugelassen werden. So möchte die EU besorgniserregende Stoffe durch weniger umwelt- und gesundheitsschädigende Chemikalien und Verfahren ersetzen.
Acht der 15 Vorschläge für besonders besorgniserregende Stoffe kommen von den deutschen Behörden. Das Umweltbundesamt benannte fünf Anthracenöle. Diese Öle enthalten polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die in der Umwelt kaum abgebaut werden, sich in den Nahrungsketten anreichern können und als krebserzeugende Stoffe giftig sind.
Auf der Webseite der ECHA können unter echa.europa.eu die Vorschläge der Mitgliedstaaten eingesehen und kommentiert werden. Quelle: Umweltbundesamt
Ähnliche Artikel:
Artikel vom: 02.09.2009 09:22
| Zurück |
|



