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Das Europäische Gericht erster Instanz hat Entscheidungen der EU-Kommission aus dem Jahr 2007 aufgehoben, welche Polen und Estland zur Reduktion der Industrieemissionen zwingen sollten. Das meldete Ends europe.

Signet des Gerichts
Gerichtshof der Europäischen
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Mit dieser Entscheidung hätte die Kommission ihre Kompetenzen überschritten, so das Gericht. Unter der ETS-Richtlinie darf die Kommission zwar die Nationalen Aktionspläne der Mitgliedstaaten begutachten, ihnen jedoch keine verbindlichen Obergrenzen für die zuzuteilenden Emissionszertifikate vorschreiben.

Gegen ähnliche Entscheidungen der Kommission sind noch Klagen Bulgariens, Lettlands, Litauens, Rumäniens und der Tschechischen Republik ausständig.

Quelle: EU Umweltbüro

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Artikel vom: 25.09.2009 10:39
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