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Nach Ansicht des Bundesverbandes Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) schränkt das Altpapier-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts die Warenverkehrsfreiheit unzulässig ein.

SR
Deshalb hat der Verband am 31. August bei der EU-Kommission seine Beschwerde eingereicht, wie bvse-Präsident Burkhard Landers auf der Altpapiertagung in Düsseldorf ankündigte. Vor den mehr als hundert Teilnehmern an dieser Veranstaltung verdeutlichte der Vorsitzende des Fachverbandes Papierrecycling, Hubert Neuhaus, es könne nicht hingenommen werden, dass funktionierende Sammelstrukturen, Investitionen in Millionenhöhe und Hunderte von Arbeitsplätzen durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur haushaltsnahen gewerblichen Sammlung von Abfällen zur Verwertung in Gefahr gebracht werden.

Die umfassende Überlassungspflicht von Abfällen zur Verwertung aus privaten Haushalten zugunsten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ist nach bvse-Position ein nicht zu rechtfertigendes Ausfuhrhindernis im Sinne des Art. 29 EGV. Der Verband ist daher davon überzeugt, dass eine Verletzung der EU-Warenverkehrsfreiheit gegeben ist.

Störfaktor Privatunternehmen?
Wie der Verband weiter hervorhebt, haben die privaten Entsorger ein erhebliches wirtschaftliches Interesse an dem Verkauf in andere Mitgliedstaaten, weil der Markt international geprägt ist. Durch das Urteil seien jedoch faktisch sämtliche privaten Entsorger daran gehindert, sich an der Sammlung von Abfällen aus Haushalten zu beteiligen. Ihnen werde dadurch die Teilnahme an diesem Markt verwehrt. Die starke Einschränkung der gewerblichen Altpapiersammlung verstoße außerdem gegen das europäische Wettbewerbsrecht, so der bvse, der das Beschwerdeschreiben von Rechtsanwälten ausarbeiten ließ ...

Den ganzen Artikel mit einem Kommentar von Rechtsanwalt Guido Kleve lesen Sie im Fachmagazin SEKUNDÄR-ROHSTOFFE Ausgabe 10/2009, Seite 6!

Quelle: SEKUNDÄR-ROHSTOFFE

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