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Berlin - Die im vergangenen Jahr novellierte Verpackungsverordnung bringt nach Recherchen der Deutschen Umwelthilfe e.V (DUH) nicht die erhoffte Gerechtigkeit für den Entsorgungsmarkt. Im Gegenteil: Die seit Verabschiedung der 5. Novelle vorgeschriebene Hinterlegung einer so genannten „Vollständigkeitserklärung“ für die in Verkehr gebrachten Verpackungen wird bisher von rund einem Drittel der verpflichteten Unternehmen ignoriert.

Die DUH hat das Register der Vollständigkeitserklärungen untersucht und gravierende Missstände bei der Umsetzung dieses zentralen Bausteins der neuen Verpackungsverordnung festgestellt. „Vollständig ist an den Vollständigkeitserklärungen bisher gar nichts“, stellte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fest. Bis Anfang Oktober, also fünf Monate nach dem in der Novelle festgelegten Stichtag, haben nach der DUH-Recherche nur rund 2.000 Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung bei den Industrie- und Handelskammern hinterlegt. „Damit verstößt mindestens jedes dritte der verpflichteten Unternehmen gegen die Verpackungsverordnung. Diese Unternehmen verschaffen sich einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil – denn wer darauf verzichtet, seine Verpackungen korrekt zu lizenzieren und zu melden, spart bares Geld“, sagte Resch.

Die Vollständigkeitserklärungen müssen nach der neuen Verpackungsverordnung etwa 3.000 bis 4.000 Unternehmen, die Verkaufsverpackungen einsetzen, jährlich zum 1. Mai bei den örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammern hinterlegen. Außerdem müssen die Unternehmen Angaben über die Entsorgung der Verpackungen machen und über ihre Beteiligung an der so genannten haushaltsnahen Wertstoffsammlung informieren. Verstöße gegen die Regelungen, die in § 10 der novellierten Verpackungsverordnung festgelegt sind, stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.

In Deutschland werden jährlich über sieben Millionen Tonnen Verkaufsverpackungen an private Endverbraucher abgegeben. Die Verpackungen, die nicht im Rahmen des Einwegpfandes oder so genannter Branchenlösungen gesammelt und verwertet werden, machen nach Brancheninformationen mit geschätzten knapp 6 Millionen Tonnen hiervon den Löwenanteil aus. Diese Verpackungen müssen bei einem der insgesamt neun bundesweit zugelassenen dualen Systeme lizenziert und von diesen anschließend gesammelt und verwertet werden. Doch aktuelle Zahlen aus dem Kreise der Systembetreiber für das Jahr 2009 belegen, dass nur rund 4 Millionen Tonnen bei den dualen Systemen angemeldet sind. „Fast ein Drittel der Verpackungen laufen offensichtlich außerhalb des Systems“, konstatiert Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Man müsse kein Prophet sein für die Annahme, dass diese „diffusen Verpackungsströme sich negativ auf die ökologische Qualität der Entsorgung auswirken“.

Die DUH befürchtet besonders im Bereich der Leichtverpackungen sinkende Recyclingqualitäten, da deren hochwertige Verwertung für die Systembetreiber die relativ größten Kosten verursachen. DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch fordert daher die Bundesländer auf, das hochwertige Recycling von Verpackungen durch „systematische Kontrollen und Sanktionen bei Gesetzesverstößen“ sicherzustellen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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Artikel vom: 07.10.2009 09:51
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