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Berlin/Düsseldorf - Nach den ersten Verlautbarungen aus den schwarz-gelben Koalitionsverhandlungen ist eine steuerliche Gleichbehandlung privater und kommunaler Unternehmen geplant. Bisher besteht ein unfairer Wettbewerb um die gleichen Dienstleistungen im Bereich Abfall- und Abwasserentsorgung: Private müssen auf alle Dienstleistungen rund um die Entsorgung eine Umsatzsteuer von 19 Prozent erheben, kommunale Unternehmen sind jedoch frei gestellt.

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„Wird diese Ungleichbehandlung nun endlich abgestellt, können wir unsere Leistungen endlich auf gleicher Augenhöhe anbieten“, kommentierte Dr. Rainer Cosson, Hauptgeschäftsführer der BDSV, die Ausführungen im Koalitionsvertragsentwurf.

Zugleich würde ein nach Auffassung der BDSV europarechtswidriger Zustand beseitigt. Die Kritik, die aus den Reihen der kommunalen Spitzenverbände kommt, ist nach Ansicht von Rainer Cosson unberechtigt. Eine steuerliche Gleichbehandlung müsse nicht automatisch zur Gebührenerhöhung führen, sondern könne vielmehr dazu beitragen, der allerorts stattfindenden Rekommunalisierung Einhalt zu gebieten und das Sterben der regional tätigen privaten Recyclingunternehmen aufzuhalten.

Quelle: BDSV – Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V.

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Artikel vom: 26.10.2009 09:42
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