Nur noch wenige Monate, dann greift das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung. Alle am Entsorgungsprozess gefährlicher Abfälle beteiligten Firmen und Behörden müssen fortan auf ein digitales Dokumentenmanagement umgestiegen sein.
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| Foto: Bernard MAURIN - Fotolia.com |
Gleich am Empfangsort kann der Spediteur den Begleitschein mit der elektronischen Signatur vom Erzeuger des dokumentationspflichtigen Abfalls unterzeichnen lassen. Anschließend wird das Dokument einfach an die Zentrale des Unternehmens weitergeleitet. Die Aufnahme des Gefahrgutes lässt sich bereits im Fahrzeug nach den Bestimmungen des Gesetzgebers dokumentieren, ohne dass Lieferscheine ausgedruckt, gezeichnet und an die Verwaltung geschickt werden müssen. Diese Aufgaben erledigt zuverlässig WDV 2010, so der Software-Entwickler ...
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Artikel vom: 04.11.2009 11:50
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