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Nur noch wenige Monate, dann greift das Gesetz zur Vereinfachung der abfallrechtlichen Überwachung. Alle am Entsorgungsprozess gefährlicher Abfälle beteiligten Firmen und Behörden müssen fortan auf ein digitales Dokumenten­management umgestiegen sein.

Foto: Bernard MAURIN - Fotolia.com
Damit dies gelingt und kaum Kosten verursacht, bietet die PRAXIS Software AG aus Pferdingsleben in der neuen Version der Branchensoftware WDV 2010 ein Modul zur Organisation der Anforderungen, wie sie das elektronische Abfallnachweisverfahren (eANV) ab dem 1. April 2010 vorsieht. Das Programm übernimmt die Bereitstellung und den Versand aller Dokumente, wie sie schon bald nur noch in elektronischer Form abgegeben werden dürfen. Dazu gehören Entsorgungsnachweise, Begleitscheine und Register in den Bereichen Altlastentsorgung, Sonderabfall, Industrieabfall, Bodenaushub, Deponierung und Bauabfall.

Gleich am Empfangsort kann der Spediteur den Begleitschein mit der elektronischen Signatur vom Erzeuger des dokumentationspflichtigen Abfalls unterzeichnen lassen. Anschließend wird das Dokument einfach an die Zentrale des Unternehmens weitergeleitet. Die Aufnahme des Gefahrgutes lässt sich bereits im Fahrzeug nach den Bestimmungen des Gesetzgebers dokumentieren, ohne dass Lieferscheine ausgedruckt, gezeichnet und an die Verwaltung geschickt werden müssen. Diese Aufgaben erledigt zuverlässig WDV 2010, so der Software-Entwickler ...

Lesen Sie mehr in der aktuellen SEKUNDÄR-ROHSTOFFE Ausgabe 11/2009, Seite 19 …

Quelle: SEKUNDÄR-ROHSTOFFE

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Artikel vom: 04.11.2009 11:50
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