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Brüssel - Die Europäische Kommission klagt beim Europäischen Gerichtshof gegen sechs Mitgliedstaaten, weil sie es versäumt haben, 1500 auf ihrem Gebiet tätigen Industrieanlagen Betriebsgenehmigungen zu erteilen oder zu erneuern. Die sechs Mitgliedstaaten sind Dänemark, Griechenland, die Niederlande, Portugal, Slowenien und Spanien. Außerdem übermittelt die Kommission Österreich, Frankreich und Schweden erste Mahnschreiben, weil in diesen Ländern 1700 weitere Anlagen ohne Genehmigung betrieben werden. In allen Fällen hätten die Genehmigungen bis 30. Oktober 2007 erteilt werden müssen.

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© Kroll / Recyclingportal
Hierzu erklärte EU-Umweltkommissar Stavros Dimas: „Die Frist für die Erteilung der Genehmigungen an bestehende Anlagen im Hinblick auf die Minimierung der Schadstoffemissionen ist seit zwei Jahren abgelaufen. Dennoch arbeiten in sechs Mitgliedstaaten mehr als 1500 Anlagen weiterhin ohne ordnungsgemäße Genehmigung. Dies ist unannehmbar. Deshalb wird die Kommission Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen aus den Rechtsvorschriften für Industrieemissionen nachkommen.”

Die Verstöße betreffen die EU-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzun g (IVVU-Richtlinie) 1 , mit der die Verschmutzung von Luft, Wasser und Böden durch Industrieanlagen vermieden bzw. verringert werden soll. Laut der Richtlinie mussten die Mitgliedstaaten bis 30. Oktober 2007 für alle Anlagen, die vor dem 30. Oktober 1999 in Betrieb genommen worden waren, neue Genehmigungen ausstellen bzw. geltende Genehmigungen überprüfen und aktualisieren.

Aus den Angaben Dänemarks, Griechenlands, der Niederlande, Portugals, Sloweniens und Spaniens geht hervor, dass für etwas mehr als 1500 Anlagen in diesen Mitgliedstaaten keine Genehmigungen erteilt bzw. aktualisiert wurden. Da die Kommission bereits zwei schriftliche Mahnungen versandt hat, hat sie jetzt beschlossen, gegen die sechs Mitgliedstaaten wegen Verstoßes gegen die Richtlinie zu klagen . Die Zahl der fehlenden Genehmigungen liegt allerdings deutlich unter der Zahl von 4500, die bei Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens im Mai 2008 festgestellt wurde.

Außerdem hat die Kommission erste schriftliche Mahnungen an Österreich, Frankreich und Schweden versandt, weil bei der Erteilung von Genehmigungen an etwa 1700 in diesen Ländern (davon allein 1647 in Frankreich) betriebene Anlagen keine ausreichenden Fortschritte erzielt wurden.

Aktuelle Statistiken über Vertragsverletzungen allgemein sollen unter ec.europa.eu abrufbar sein.

Quelle: EU Kommission

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Artikel vom: 06.11.2009 08:23
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