Hamburg - Auf dem diesjährigen „Deutsche Handelskongress“ in Berlin wird die Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien über die Auswirkungen des neuen Batteriegesetzes (BattG) auf den Handel informieren. Das BattG tritt mit zahlreichen Änderungen für Vertreiber und Importeure von Batterien und batteriebetriebenen Geräten am 1.12.2009 in Kraft. Am Stand der GRS Batterien können interessierte Vertreter aus Industrie und Handel nicht nur mehr zu den neuen gesetzlichen Auflagen erfahren, sondern auch zu den umfangreichen Serviceleistungen, mit denen GRS Batterien seine Handelspartner entpflichtet.
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| GRS Batterien |
Aufgrund der kontinuierlichen technischen Optimierung der Sortier- und Verwertungsverfahren für Batterien erfüllt die Stiftung bereits jetzt die im BattG vorgeschriebenen Sammel- und Verwertungsquoten. „Unser Erfolg ist auch zu einem großen Teil der guten Zusammenarbeit mit dem Handel zu verdanken“, erklärt Georgios Chryssos, Vorstand von GRS Batterien. Kritisch sieht die Stiftung das Entstehen neuer Rücknahmesysteme, die nur auf einen gezielten Mengenabgriff an Hot Spots, das bewusste Umgehen flächendeckender Sammelstellen und minimale Rücknahmemengen ausgerichtet sind.
Die Stiftung befürchtet, dass andere Rücknahmesysteme die Entsorgung zu Dumpingpreisen anbieten, die mittelfristig nicht gehalten werden können. Solche Wettbewerbsverzerrung wird sich insgesamt negativ auf die bundesweite Batterierücknahme auswirken. „Dies wollen wir vermeiden, denn das Gemeinsame Rücknahmesystem nimmt seinen umweltpolitischen Auftrag sehr ernst“ so Chryssos weiter. „Unser Stil war es immer, bundesweit eine hochwertige Grundversorgung für alle Hersteller, Vertreiber und letztendlich für den Bürger zur gewährleisten.“
Mit 140.000 Sammelstellen und aufgrund seiner guten Erreichbarkeit ist der Handel die beliebteste Anlaufstelle für die Rückgabe von gebrauchten Batterien und Akkus. Händler sind verpflichtet, Batterien ordnungsgemäß zurückzunehmen und dem Endverbraucher in unmittelbarer Nähe des Hauptkundenstroms auf die Rückgabemöglichkeit hinzuweisen. Außerdem müssen alle Hersteller und Importeure von Batterien oder batteriebetriebenen Geräten zukünftig beim Umweltbundesamt (UBA) ihre Marktteilnahme anzeigen. Das gilt auch für Inverkehrbringer von Eigenmarken. GRS Batterien bietet allen Vertragspartnern die Übernahme auch dieser Verpflichtung an. Detaillierte Informationen für Batteriehersteller und –importeure gibt es auf grs-batterien.de. Händler können bei GRS Batterien unentgeltlich Sammelbehälter bestellen.
Fragen zum Batterie-Recycling und zum neuen BattG beantworten die GRS-Experten auf dem Handelskongress vom 18. bis zum 19. November 2009 in Berlin, Halle B, Stand B08. Quelle: Stiftung Gemeinsames Rücknahmesystem Batterien
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Artikel vom: 10.11.2009 09:22
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