Wien - Die Europäische Kommission wird die europäische Gesetzgebung betreffend Nanotechnologien untersuchen. Damit soll gewährleistet werden, dass Produkte, die Nanomateralien verwenden, keine Bedrohung für Menschen, Umwelt und Sicherheit darstellen.
Das Europäische Parlament bezweifelt, dass das bestehende Gemeinschaftsrecht in Ermangelung ausdrücklicher Bestimmungen zur Nanotechnologie geeignet ist, die mit Nanomateralien verbundenen Risiken abzudecken. Daher hat das Europäische Parlament im April dieses Jahres die Kommission dazu aufgefordert, die bestehenden Rechtsvorschriften auf „Nanotauglichkeit“ zu überprüfen.
Die Europäische Kommission reagiert nun darauf und wird bis 2011 eine aktualisierte Übersicht der Rechtsvorschriften und Informationen über die Arten und Verwendungszwecke von Nanomateralien sowie deren Sicherheitsaspekte vorlegen. Auf Ersuchen des Europäischen Parlaments wurden besondere Bestimmungen zu Nanomaterialien in die Rechtsvorschriften für Kosmetika, neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzusätze schon jetzt aufgenommen bzw. wird ihre Aufnahme in Betracht gezogen. Im kommenden Jahr soll ein neuer fünfjähriger Aktionsplan für Nanotechnologie veröffentlicht werden.
Währenddessen haben die europäischen Organisationen GEUC (Europäisches Büro für Verbraucherorganisationen) und ANEC (Europäischer Verband für die Koordinierung der Normung) eine Liste von Produkten veröffentlicht, die Nanomateralien enthalten und auf dem europäischen Markt erhältlich sind. Die Listesoll regelmäßig aktualisiert werden.
Der Nano-Aktionsplan für Europa 2005-2009 und Zweiter Durchführungsbericht 2007-2009 ist unter eur-lex.europa.eu abrufbar.
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