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Berlin - Die gemeinsame Taskforce von Bitkom/ZVEI zu Elektro- und Elektronik-Altgeräten hat gegenüber der Bundesregierung in einer Stellungnahme vom 28.10.2009 deutlich gemacht, dass Hersteller nicht für die Finanzierung von Rücknahmestellen für Elektro- und Elektronik-Altgeräten aus privaten Haushalten alleinig verantwortlich seien. Weiterhin wird das das Kriterium „Sammelziel“ auf Basis der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikgeräte als nicht empfehlenswert erachtet.

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Bitkom begrüßt die Zielsetzungen, die die EU-Kommission mit ihrer Überarbeitung der Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte, formuliert hat:
* die einschlägige Gesetzgebung der Mitgliedstaaten zu harmonisieren,
* administrative Belastungen zu reduzieren,
* die mangelhafte und umweltgefährdende Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten zu verhindern, und
* ein effizientes Ressourcenmanagement sicherzustellen.

Es bleibt nach Bitkom-Ansicht jedoch unübersehbar, dass einige der vorgeschlagenen Neuregelungen diesen Zielen entgegenstehen. Unter anderem sieht der Entwurf der Kommission vor:

1. die Hersteller von Elektro- und Elektronik­geräten in vollem Umfang für die Finanzierung und die Umsetzung der Sammlung und Behandlung von Altgeräten verantwortlich zu machen und diese damit auch auf die Abholung aus Privathaushalten auszudehnen,
2. den Herstellern eine Mindest-Sammel­verpflichtung für Altgeräte von 65 Prozent der Menge der durchschnittlich in den 2 zurückliegenden Jahren in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronik-Geräte aufzuerlegen,
3. die Ziele für die Recycling- und Verwertungsquoten von Altgeräten der Kategorien 3 und 4 um 5 Prozentpunkte zu steigern.

Die vollständige Bitkom/ZVEI-Stellungnahme zu diesen Punkten ist als Download verfügbar. Die Bundesregierung ist jetzt aufgerufen, diese Position in den kommenden Verhandlungen auf EU-Ebene zu vertreten.

Quelle: Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (Bitkom)

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Artikel vom: 13.11.2009 10:52
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