Zürich - Gemeinsam mit den Herstellern, Importeuren und Händlern von Elektrogeräten für den Privatgebrauch hat der SWICO beim Bundesamt für Energie (BFE) einen erfreulichen Verhandlungserfolg erzielt: Mit der neuen Übergangslösung für die revidierte Energieverordnung (EnV) können Elektrogeräte, die bis zum 31. Dezember 2009 in die Schweiz geliefert oder in der Schweiz produziert werden, noch bis zum Jahresende 2010 verkauft werden. Anders als der ursprüngliche Vollzugsplan des BFE schützt dies die Branche vor wirtschaftlichem Schaden und ermöglicht eine verhältnismässige Umsetzung der EnV.
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| Foto: Pixelio / Frank Radel |
SWICO und seine Partner haben nun erreicht, dass Elektrogeräte, die bis zum 31. Dezember 2009 in die Schweiz geliefert oder in der Schweiz produziert werden, bis zum 31. Dezember 2010 verkauft werden können. Für einzelne spezielle Modelle der Unterhaltungselektronik - die sogenannten High-End-Modelle - kann das betreffende Fachgeschäft bis zum 30. Juni 2010 einen Bedarf für eine über den 31. Dezember 2010 hinausgehende Frist beim BFE anmelden, unter Angabe der Abweichungen von den Vorschriften und der Stückzahl. Zur Regelung bisher ungeklärter technischer Spezialfragen werden die Bestimmungen der betreffenden EU-Vorschriften beigezogen.
Ausserdem strebt das BFE bei der nächsten Revision der EnV an, den Begriff "Inverkehrbringen", der bei den Betroffenen zu Verwirrung und Problemen geführt hatte, mit den Regelungen in der EU zu harmonisieren. In der EU ist das "Inverkehrbringen" (Put on the market, POM) sehr klar definiert und ermöglicht es den Anbietern, ohne Verluste gesetzeskonform zu handeln. In der Schweiz hatte die Definition "jedes Verkaufen, Vertreiben, Vermarkten oder Abgeben von Anlagen und Geräten" in Artikel 1 der deutschsprachigen EnV-Version Unsicherheiten erzeugt, zumal technische Daten für bisherige und die Definition neuer Produkte fehlten. So war zum Beispiel für die einzelnen Handelsstufen kaum zu erkennen, ob ein am Lager oder auf dem Transportweg befindliches Gerät, das nicht in der Schweiz hergestellt worden ist, den neuen Bestimmungen entspricht.
"Wir begrüssen die Revison der EnV sehr und unterstützen alle Massnahmen, die dazu führen, den Stromverbrauch bei Elektrogeräten zu senken und sie von Anfang an energieeffizient zu gestalten", sagt Dr. Heinz Beer, Vorstandsmitglied und Vorsitzender der Kommission Energie des SWICO. "Es war uns aber ein ebenso grosses Anliegen, dass die neue EnV verhältnismässig umgesetzt werden kann und sich nicht zum Schaden der Anbieter auswirkt. Wir sind daher erfreut und dankbar, dass wir mit dem BFE eine einvernehmliche Lösung finden konnten."
Der SWICO und seine Partner werden sich weiter dafür einsetzen, dass die Regelungen der EU zur Energieeffizienz und zum Ecodesign in der Schweiz vollumfänglich übernommen werden. Dies gilt für alle industriell angefertigten Produkte in Bezug auf die Mindestanforderungen, den Geräteumfang, Definitionen, Messnormen, Fristen und Ausnahmen sowie die Dokumentation. Abweichungen führen aus Sicht des SWICO zu Problemen in der Verfügbarkeit im betreffenden Land und zur Gefährdung des freien Warenverkehrs in beiden Richtungen.
Weitere Informationen unter swico.ch. Quelle: Schweizerischen Wirtschaftsverband der Anbieter von Informations-, Kommunikations- und Organisationstechnik (SWICO)
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Artikel vom: 13.11.2009 12:08
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