Bonn - Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 18. Juni 2009 zur gewerblichen Sammlung von Altpapier sind erste Untersagungsverfügungen für solche Sammelaktivitäten von kommunaler Seite ergangen. Der bvse warnt ausdrücklich vor dieser Entwicklung: Juristische Schnellschüsse schaden nicht nur den privaten Unternehmen, sondern auch den Kommunen und gehen zu Lasten der Bürgerinnen und Bürger.
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| Foto: Sekundär-Rohstoffe |
Der Verband verweist darauf, dass das abschließende Urteil noch nicht gefällt wurde, denn das Bundesverwaltungsgericht hat das Verfahren zur abschließenden Entscheidung wieder an das Oberverwaltungsgericht Schleswig verwiesen. Außerdem beschäftigt sich, nach einer Beschwerde des privaten Entsorgungsunternehmens, auch das Bundesverfassungsgericht mit diesem Fall, so dass das letzte Wort noch längst nicht gesprochen worden ist.
Der bvse weist eindringlich darauf hin, dass er das Urteil für nicht europarechtskonform hält. Aus diesem Grund hat er mit einer Beschwerde die Europäische Kommission eingeschaltet, die diesen Sachverhalt derzeit prüft.
Die Regierungskoalition hat zudem angekündigt, sowohl der Ausweitung der Überlassungspflichten wie auch der willkürlichen Beschränkung der gewerblichen Sammlung einen Riegel vorzuschieben.
Es kann deshalb davon ausgegangen werden, dass im neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz, das nach den EU-Vorgaben Ende nächsten Jahres in Kraft treten müsste, entsprechende Änderungen eingearbeitet werden.
Daher sollte nach Meinung des bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. dem vernünftigen Gespräch vor Ort der Vorzug vor juristischen Scharmützeln gegeben werden und ein vernünftiger Interessensausgleich im Interesse aller, vor allem der Bürgerinnen und Bürger, im Vordergrund stehen. Quelle: bvse-Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V.
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Artikel vom: 16.11.2009 10:43
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