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Wer weiß schon immer gleich, welche Bestimmungen für welchen Abfall einzuhalten sind? Und wie können im kommunalen Entsorgungsbetrieb alle Mitarbeiter darüber informiert werden? Um im Falle von gebrauchten PUR-Schaumdosen, die als gefährlicher Abfall zur Verwertung eingestuft sind, eine Lösung für diese Aufgabe anzubieten, hat die PDR Recycling GmbH + Co KG eine Broschüre für die Beschäftigten der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger aufgelegt.

Infoheft: Die Tonne für Partner
Bild: PDR Recycling
Auf 16 Seiten gibt das kleinformatige Heft einen Überblick über die rechtlichen Grundlagen, die Recyclinglösung der PDR und das kostenlose Servicepaket, welches das Unternehmen zur Unterstützung der Kommunen und kreisfreien Städte geschnürt hat. Das Heft und weitere Materialien können bei der PDR angefordert werden.

Doch was haben die Städte und Kommunen überhaupt mit der Entsorgung von PUR-Schaumdosen zu tun? In den Behältern verbleibt konstruktionsbedingt ein Restanteil des im flüssigen Zustand haut- und augenreizenden Isocyanats. Deswegen gelten die Dosen gemäß Paragraf 3 der Verpackungsverordnung als gefährlicher Abfall. Nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) sind öffentlich rechtliche Entsorgungsträger verpflichtet, diese Sonderabfälle an einer kommunalen Sammelstelle anzunehmen. Die Verpackungsverordnung wiederum verlangt in Paragraf 8, Absatz 3, dass die Dosen stofflich verwertet werden müssen. Sie gehören also nicht in die Sondermüllverbrennung, den Bauschuttcontainer, den Gelben Sack, den Restmüll oder in die Metallfraktion. Der Grund dafür liegt darin, dass das stoffliche Recycling etwa bei der PDR zu vorbildlichen Verwertungsquoten von über 95 Prozent möglich ist.

Als Branchenlösung für das Recycling gebrauchter PUR-Schaumdosen versteht sich die PDR als Partner der Kommunen und bietet diesen für die Erfüllung ihrer Entsor-gungsaufgaben umfangreiche Hilfe an. Kernstück ihrer kostenlosen Dienstleistung für die kommunalen Entsorger ist eine blaugrüne 240-Liter-Rückgabe-Station für den Recyclinghof. Außerdem gibt es ein wetterfestes Hinweisschild für die Befestigung an Wand oder Zaun. Die PDR übernimmt die Aufstellung und Leerung der Station. Alternativ können sich die Kommunen Rückgabekartons anliefern lassen, in denen sie die Dosen sammeln können.

Mindestens ebenso wichtig ist die Informationsarbeit gegenüber den Bürgern. Sie müssen zunächst mal wissen, wohin mit dem Abfall. Dafür gibt es einen Info-Flyer mit Prospektständer. Für die redaktionelle Bearbeitung ihrer Müllfibeln finden die Verantwortlichen Textvorschläge auf www.pdr.de. Zudem können sich alle Sammelstellen kostenlos bei der PDR-Suchmaschine auf der Seite eintragen lassen, so dass die Bürger auch über das Internet die Rückgabemöglichkeiten für gebrauchte PUR-Schaumdosen leicht finden können. Die jetzt vorgelegte Mitarbeiterbroschüre rundet das Serviceangebot für die Kommunen ab.

Zu bestellen sind alle Materialien über das Internet (www.pdr.de), per Fax (08 00 - 7 83 67 37) oder Telefon (08 00 - 7 83 67 36).

Quelle: Antje Ebner PR-Beratung / PDR Recycling GmbH + Co KG

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Artikel vom: 19.11.2009 15:44
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