Köln - Der Bundesverband Dualer Systeme Deutschland e.V. (BDSD) hat eine erweiterte Selbstverpflichtung verabschiedet. Die Charta zur Sicherstellung hoher Qualitätsstandards bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen wird von allen Verbandsmitgliedern getragen. "Diese Charta geht über alle bislang im Markt befindlichen Selbstverpflichtungen hinaus", stellt der Präsident Raffael A. Fruscio fest.
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Zentrales Element der Charta ist die Verpflichtung ab 1. Januar 2010 in allen Angeboten und Verträgen Mengentransparenz herzustellen. Mengentransparenz heißt, dass die im BDSD zusammengeschlossenen Unternehmen in Angeboten und Verträgen - gemäß dem Entwurf der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zu den "Anforderungen an Hersteller und Vertreiber im Rahmen der Rücknahme von Verkaufsverpackungen, der Hinterlegung der Vollständigkeitserklärung sowie zur Prüfung der Mengenstromnachweise durch Sachverständige" (Mitteilung Nr. 37) - zur Ermittlung systemfähiger und branchenfähiger Mengen "einschlägige Unternehmensdaten oder transparente, aussagekräftige Gutachten heranziehen". Darüber hinaus werden die angebotenen Leistungen nicht unterhalb der Herstellungs-/Einstandskosten angeboten. "Wir haben das Licht der Öffentlichkeit und den Blick der Vollzugsbehörden nicht zu scheuen", stellt Raffael Fruscio fest. "Ich fordere alle Systeme auf, sich unserer Charta anzuschließen."
Der BDSD lädt ausdrücklich auch die Nichtmitglieder ein, sich der Charta anzuschließen. "Es ist das zentrale und gemeinsame Interesse des BDSD, für die Qualität und Rechtskonformität der den dualen Systemen nach der Verpackungsverordnung übertragenen Aufgaben einzustehen und im Rahmen des Möglichen höchste Qualitätsstandards durchzusetzen", stellt Vizepräsident Dr. Michael Heising fest. "Wir sind sicher, dass die von uns verabschiedete Charta erfolgreich sogenannten kreativen Definitionen den Boden entzieht und unsere Partner, Entsorger und Verwerter nachhaltig in die Pflicht nimmt, hohe Qualitätsstandards bei der Erfassung, Sortierung und Verwertung einzuhalten."
"Der BDSD hat damit einen Meilenstein gesetzt und deutlich gemacht, dass er die geeignete Organisation ist, um diese erweiterte Selbstverpflichtung zu entwickeln und umzusetzen. Diese Charta schafft die Möglichkeit, Fehlverhalten zu sanktionieren und transparente Verfahren durchzuführen. Wer Klarheit, Rechtssicherheit und Transparenz in der Branche will, unterschreibt die Charta des BDSD", resümiert Raffael A. Fruscio. Quelle: ots / na.presseportal
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Artikel vom: 30.11.2009 11:24
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