Berlin - Die Unternehmensgruppe ALBA und ver.di sprechen sich für die Einführung eines einheitlichen Mindestlohn-Standards in der gesamten Entsorgungsbranche aus. "Es wäre gut, wenn die Branche bald Klarheit hätte, wie die Koalition mit der bereits für Mitte November angekündigten Verordnung nun umgehen will. Wir halten es für sinnvoll und richtig, dass auch bei der Entlohnung ein einheitlicher Standard für die gesamte Branche gelten soll", so Dr. Axel Schweitzer, Mitglied des Vorstands der ALBA AG.
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| Foto: Pixelio / Gabi Schoenemann |
Schweitzer betont, dass ALBA die Tarifverhandlungen sehr frühzeitig konstruktiv begleitet habe. "Wichtig und entscheidend ist jetzt, dass die Bemühungen aller an den Verhandlungen Beteiligter nicht umsonst war und in Zukunft auch wirklich alle Unternehmen der Branche ihrer Verantwortung gerecht werden und sich an die neue Regelung halten“, so Schweitzer weiter. ALBA werde den Mindestlohn in den betreffenden Teilbereichen nach Inkrafttreten umgehend einführen.
"Die Einführung des Mindestlohns in der Abfallwirtschaft wäre ein wichtiger Beitrag für einen fairen Wettbewerb, der Lohndumping einschränkt. Bedeutend ist auch, dass Leiharbeitnehmer in die Verordnung einbezogen sind“, so Erhard Ott, Mitglied des ver.di-Bundesvorstandes und Fachbereichsleiter Ver- und Entsorgung. "ver.di wird eine Kampagne einleiten, um den Mindestlohn überall in der Abfallwirtschaft durchzusetzen, wie dies ALBA für seine Unternehmen bereits angekündigt hat.“
Mit Geltung dieser Mindestlohn-Verordnung wäre ab sofort ein Brutto-Mindestlohn von 8,02 Euro pro Stunde für die gesamte Branche Abfallwirtschaft bindend. Letztere umfasst alle diejenigen Betriebe, die überwiegend gewerbs- oder geschäftsmäßig Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten oder beseitigen und/oder öffentliche Verkehrsflächen reinigen. Auf die Einführung eines Mindest-Stundenlohns hatten sich die Branchenverbände mit der Gewerkschaft ver.di bereits im Rahmen ihrer Tarifverhandlungen Anfang des Jahres geeinigt. Mit der nun zur Rede stehenden Allgemeinverbindlichkeits-Verordnung würde der vereinbarte Satz für die gesamte Branche Geltung erhalten und so auch zusätzlich für nicht tarifgebundene Mitarbeiter. Quelle: ALBA / ver.di
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Artikel vom: 30.11.2009 12:01
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