Frankfurt am Main - Die Tarifpartner sind sich einig: Mit einem Mindestlohn in Höhe von 8,02 Euro sollen in der Entsorgungsbranche die untersten tarifliche Standards festgelegt werden. Darauf hatten sich kommunale und private Arbeitgeber mit den Gewerkschaften bereits im Januar 2009 verständigt. Nun droht der Mindestlohn am Regierungswechsel zu scheitern.
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| Foto: Pixelio / Gabi Schoenemann |
Auch der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. appelliert an die Bundesregierung, den zwischen dem BDE, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände und der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di vereinbarten Mindestlohntarifvertrag für die Abfallwirtschaft nicht zu blockieren und die Allgemeinverbindlichkeit-Erklärung kurzfristig zu unterzeichnen.
„Unser Ziel ist es, mit einer verbindlichen Lohnuntergrenze zu einer Qualitätssteigerung in der gesamten Branche zu kommen“, so Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU. „Das Entgelt der Beschäftigten bei kommunalen Entsorgungsbetrieben liegt bereits über dem angestrebten Mindestlohn von 8,02 Euro.“
Der Mindestlohn soll für die gesamte Branche der Abfallwirtschaft gelten: Hierzu zählen Betriebe oder selbständigen Betriebsabteilungen, die Abfälle sammeln, befördern, lagern, behandeln, verwerten, beseitigen oder öffentliche Verkehrsflächen reinigen. Rund 160.000 Beschäftigte sind bundesweit bei entsprechenden Unternehmen tätig. Quelle: BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V./ VKS im VKU
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Artikel vom: 01.12.2009 09:18
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