Dresden - Eine "Vollzugshilfe zur Abfallverbringung" hat die Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in ihren Mitteilungen 25 veröffentlicht. Diese "Vollzugshilfe zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Juni 2006 über die Verbringung von Abfällen (VVA) und zum Abfallverbringungsgesetz vom 19. Juli 2007 (AbfVerbrG)" entstand im Rahmen der LAGA Ad-hoc AG "Überarbeitung der MusterVV zur EG-AbfVerbrV und zum AbfVerbrG".
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| LAGA |
Die Vollzugshilfe zur Abfallverbringung versteht sich als sach- und fachkundige Kommentierung der neuen Bestimmungen zur Verbringung von Abfällen. Sie soll dabei helfen, die bei der Anwendung des neuen Rechts auftauchenden Fragen und Probleme zu lösen. Ihr kommt keinerlei rechtliche Verbindlichkeit zu; insbesondere handelt es sich auch nicht um Innenrecht der Verwaltung.
Der vollständige Text der LAGA-Vollzugshilfe zur Abfallverbringung steht unter laga-online.de zum Download bereit. Quelle: Bund-/Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
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