Bern - Im laufenden Auswahlverfahren für geologische Tiefenlager für radioaktive Abfälle hat der Bund die so genannten ,provisorischen Planungsperimeter" festgelegt. Sie grenzen das Gebiet ein, in dem oberirdische Bauten und Anlagen für geologische Tiefenlager gebaut werden könnten. Gemeinden, die in den provisorischen Planungsperimetern liegen, werden in die regionalen Partizipationsprozesse eingebunden, die derzeit von Arbeitsgruppen vorbereitet werden. In diesen vorbereitenden Arbeitsgruppen werden künftig auch Vertreter benachbarter deutscher Gemeinden mitwirken.
Am 2. April 2008 hat der Bundesrat den Konzeptteil des Sachplans geologische Tiefenlager verabschiedet und damit die Regeln und Verfahren für die Standortsuche festgelegt. Die langfristige Sicherheit von Mensch und Umwelt ist dabei oberstes Ziel.
Der erste Schritt von Etappe 1 der Standortsuche erfolgte am 6. November 2008 mit der Bekanntgabe von sechs geologischen Standortgebieten. Diese wurden von der Nationalen Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) aufgrund ihrer geologischen und sicherheitstechnischen Eigenschaften als Standorte für geologische Tiefenlager vorgeschlagen. Die Kantone und Gemeinden, die direkt über diesen geologischen Standortgebieten liegen, wurden seither in das Auswahlverfahren eingebunden und sind in verschiedenen Gremien des Verfahrens vertreten.
Gestern erfolgte der zweite Schritt von Etappe 1, indem die so genannten provisorischen Planungsperimeter festgelegt worden sind. Diese grenzen das Gebiet ein, in dem die Oberflächenanlagen eines Tiefenlagers gebaut werden könnten (z.B. Betriebs- und Administrationsgebäude, Lüftungs- und Bauschächte, Nebengebäude, Zufahrten, Schienenanschlüsse). Die provisorischen Planungsperimeter wurden in Zusammenarbeit mit den betroffenen Kantonen und Vertretern aus Deutschland aufgrund von raumplanerischen Kriterien festgelegt. Die definitive Festlegung erfolgt am Ende von Etappe 1 durch den Bundesrat.
Im Hinblick auf Etappe 2 muss festgelegt werden, welche Gemeinden die ,Standortregion" bilden und in das Mitwirkungsverfahren, die so genannte regionale Partizipation, einbezogen werden. Eine ,Standortregion" setzt sich gemäss Konzeptteil zusammen aus den Standortgemeinden (Gemeinden, die ganz oder teilweise über einem geologischen Standortgebiet liegen) sowie aus den Gemeinden, die ganz oder teilweise im Planungsperimeter liegen. Mit den jetzt festgelegten provisorischen Planungsperimetern erweitert sich also die Anzahl der betroffenen Gemeinden, die in die regionale Partizipation einbezogen werden.
Weitere Informationen über das Auswahlverfahren im Allgemeinen und im Speziellen unter news.admin.ch.
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