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Berlin - Mehr Transparenz über den Verbleib und die Wiederverwertung so genannter Verkaufsverpackungen sollte sie bringen und Trittbrettfahrer bei der Entsorgung abschrecken. Doch gut eineinhalb Jahre nach ihrem Start produziert die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung gleich bei ihrer ersten Bewährungsprobe statt Transparenz neue Ungereimtheiten: Sie ermöglicht unkontrollierte Stoffströme und öffnet Schlupflöcher für kreative Falschdeklarierungen. Darauf hat die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) hingewiesen und gleichzeitig beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) nach dem Umweltinformationsgesetz Daten über die gemeldeten Verkaufsverpackungen angefordert.

Abfalltrennung
Foto: Pixelio / Thomas Weiss
Im April 2008 hat die Novelle der Verpackungsverordnung etwa 3.000 bis 4.000 Unternehmen, die Verkaufsverpackungen einsetzen, verpflichtet, jeweils zum 1. Mai bei ihren zuständigen Industrie- und Handelskammern so genannte Vollständigkeitserklärungen zu hinterlegen. Die Erklärungen enthalten Angaben zu den von den Unternehmen für ihre Waren im Vorjahr eingesetzten Verpackungen und ihrer Entsorgung. Die Angaben sollen von Wirtschaftsprüfern oder Steuerberatern geprüft werden. Soweit die Theorie.

Ein halbes Jahr nach dem ersten Stichtag (1. Mai 2009) und eineinhalb Jahre nach der Bekanntmachung der neuen Regelungen steht nach Überzeugung der DUH fest, dass die Ziele bisher nicht annähernd erreicht werden. Es hapert an Transparenz, an Kontrolle und offensichtlich auch an Willen und Möglichkeiten der zuständigen Behörden, gegenüber „Falschspielern“ Sanktionen durchzusetzen. „Niemand will wissen, wie viele Unternehmen überhaupt eine Vollständigkeitserklärung abgeben müssen. Und niemand fühlt sich aufgefordert und in der Lage, die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu den Vollständigkeitserklärungen systematisch zu kontrollieren“, kritisiert DUH-BundesgeschäftsführerJürgen Resch.

Als Ergebnis von Informationsbegehren der DUH bei den jeweils zuständigen Bundesländern stehe zweifelsfrei fest, dass die Umweltministerien nicht einmal wissen, wie viele Unternehmen in ihrem Zuständigkeitsbereich zu Vollständigkeitserklärungen verpflichtet sind. Außerdem gehe aus den Antworten auf die DUH-Anfragen hervor, dass Kontrollen generell nur anlassbezogen durchgeführt werden. Selbst im Rahmen anlassbezogener Kontrollen würden die Angaben jedoch nicht auf inhaltliche Richtigkeit geprüft. Bemerkenswert sei auch, dass die Länder sich bei den Antworten auf die DUH-Anfragen erkennbar abgestimmt haben und sogar mit identischen Textbausteinen arbeiteten.

Die Verantwortung für die inhaltliche Prüfung der Vollständigkeitserklärungen schieben die Bundesländer auf die beteiligten unabhängigen Wirtschaftsprüfer oder Sachverständigen. Doch die bescheinigen die Vollständigkeitserklärungen nach Recherchen der DUH zwar, sie testieren sie aber nicht. Im Klartext bedeutet das, dass die Prüfer zwar garantieren, dass die vom Hersteller gelieferten Daten formal richtig in das vorgesehene elektronische Formular eingetragen wurden – ob die Angaben über die in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen auch mit der Realität übereinstimmen, wird aber im Wesentlichen nicht überprüft.

Das Dilemma ist nach Überzeugung der DUH auch entstanden, weil nach den Regelungen der 5. Novelle der Verpackungsverordnung nur die zuständigen Länderbehörden auf die Inhalte der hinterlegten Vollständigkeitserklärungen zugreifen können – und nicht auch, wie die DUH gefordert hatte, Umwelt- und klageberechtigte Verbraucherschutzverbände. Auch auf der Internet-Plattform des DIHK wird die Öffentlichkeit ausschließlich darüber informiert, welche Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung abgegeben haben. Welche Verpackungsmengen sich hinter den Vollständigkeitserklärungen verbergen, bleibt der Öffentlichkeit verborgen. Bisherige Versuche, diese Informationen vom DIHK zu erlangen, wurden abgelehnt.

Durch eine missbräuchliche Auslegung der Verpackungsverordnung können die Unternehmen Entsorgungs- und Recyclingkosten in Millionenhöhe sparen (Recyclingportal.eu berichtete). Praktizierte Falsch- und Umdeklarationen gehen dabei regelmäßig zulasten einer qualitativ hochwertigen Entsorgung. „Es ist ärgerlich, aber leider eine Realität, dass gewinnorientierte Unternehmen sich auch bei der Verpackungsentsorgung nicht in die Karten gucken lassen wollen," kritisiert Maria Elander, Leiterin Kreislaufwirtschaft bei der DUH. Mehr als sieben Monate nach dem Stichtag 1. Mai 2009 sind nach DUH-Schätzungen nur rund 2.200 der 3.000 bis 4.000 betroffenen Unternehmen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Hinterlegung eine Vollständigkeitserklärung nachgekommen.

Quelle: Deutsche Umwelthilfe

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Artikel vom: 14.12.2009 11:51
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