Düsseldorf - Aufgrund der umzusetzenden EU-Abfallrahmenrichtlinie und eines neuen Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Vorbereitung werden Anfang des kommenden Jahres breit angelegte Anhörungsverfahren starten. Aus der Fülle der zu treffenden bzw. neu zu justierenden Regelungen für die Recycling- und Sekundärrohstoffwirtschaft hält die BDSV als größter Stahlrecycling-Verband in Europa zwei für besonders wichtig: die flexible Rangfolge der Entsorgungsoptionen in der "Abfallhierarchie“ und die uneingeschränkte privatwirtschaftlich-wettbewerbliche Abfallverwertung.
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Anstelle der herkömmlichen Rangfolge „Vermeiden - Verwerten - Beseitigen“ muss in Zukunft die europarechtliche Vorgabe der fünfstufigen ierarchie „Vermeiden - Vorbereitung zur Wiederverwertung - Recycling - sonstige Verwertung (einschl. energetische Verwertung) - Beseitigung“ umgesetzt werden. Innerhalb der fünf Stufen ist eine flexible Anwendung nach dem Leitbild der „besten Umweltoption“ ausdrücklich gewollt.
Die Stahlrecyclingwirtschaft ist insbesondere wegen der Entsorgung von Resten aus dem Schreddern von Eisen- und Stahlschrott (sog. Schredderleichtfraktion - SLF) tangiert. Die BDSV setzt sich dafür ein, dass neben der energetischen Verwertung der Bergversatz als eingespieltes umweltfreundliches Verwertungsverfahren für aufbereitete Fraktionen aus der SLF-Verwertung nicht grundsätzlich ausgeschlossen wird. Die Mitverwendung beim Versatz in stillgelegten Bergwerksstollen dient der Sicherung vor Bergschäden und hat das Testat der Langzeitsicherheit. Bergversatz ist keinesfalls zu verwechseln mit der Ablagerung in Tongruben oder stillgelegten Deponien. Derartige Entsorgungsarten sind illegal und werden von der BDSV strikt abgelehnt.
Privatwirtschaftlich-wettbewerbliche Abfallverwertung nicht einschränken
Die eingespielte „duale Entsorgungsordnung“ mit öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern (Gemeinden) und privaten Entsorgungsunternehmen droht anlässlich der Verabschiedung des neuen KrWG zu Gunsten erstgenannter verschoben zu werden. Die Interessenverbände der Kommunalwirtschaft fordern den ungehinderten, d.h. konkurrenzfreien Zugriff auf Sekundärrohstoffe (z.B. Altpapier, aber auch Metallabfälle) aus privaten Haushaltungen. Die sog. gewerbliche Sammlung durch private Recycler wollen diese Interessenverbände weitestgehend eingeschränkt sehen.
Die BDSV setzt sich entschieden dafür ein, dass die Möglichkeiten der privatwirtschaftlich wettbewerblichen Abfallverwertung nicht eingeschränkt sondern im Gegenteil erweitert werden. Behinderungen der gewerblichen Sammlung sind zunächst als europarechtlich höchst fragwürdig einzuschätzen. Darüber hinaus wäre es nach BDSV-Auffassung ein ordnungspolitischer Rückschritt ersten Ranges, wenn Betätigungsfelder in der Entsorgungswirtschaft, die in der Vergangenheit bewusst in die Verantwortung der Privatwirtschaft gelegt worden sind, rekommunalisiert würden.
Die BDSV-Warnung vor der Rekommunalisierung bezieht sich auch auf das duale System in der Verpackungsentsorgung. Aktuelle Wettbewerbsprobleme unter den Systembetreibern dürfen nicht zum Anlass für Forderungen genommen werden, diesen Bereich zu verstaatlichen. Die BDSV befürchtet: Wird erst einmal der exemplarische Bereich der Verpackungsentsorgung der Verantwortung der Wirtschaft entzogen, wird die Politik umso leichter geneigt sein, alsbald auch weiterreichenden Forderungen seitens der Kommunen - z.B. die Einführung der Überlassungspflicht für gemischten Gewerbeabfall - nachzukommen. Quelle: BDSV - Bundesvereinigung Deutscher Stahlrecycling- und Entsorgungsunternehmen e.V.
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Artikel vom: 18.12.2009 10:14
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