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Berlin - Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft wird eingeführt. Darauf verständigten sich die Bundstagsfraktionen der CDU/CSU und der FDP. Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen erklärte inzwischen, dass sie heute die entsprechende Rechtsverordnung "auf den Weg" gebracht habe. Die Verordnung wird voraussichtlich Anfang 2010 in Kraft treten, wie eine Sprecherin des Bundesarbeitsministeriuma erklärte.

Müllabfiuhr
Foto: Pixelio / Gabi Schoenemann
Der Mindestlohn in der Entsorgungswirtschaft war zwischen der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) und der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) geschlossen worden. Der von den Tarifpartnern vereinbarte Brutto-Mindestlohn beträgt 8,02 Euro pro Stunde für alle Beschäftigten in den Bereichen Abfallwirtschaft, Reinigung öffentlicher Straßen und Winterdienst.

Der VKS im VKU begrüßte die Einigung der Koalition. „Die Einführung des Mindestlohns wird zur Eindämmung von Lohn- und Qualitätsdumpings in der Abfallwirtschaft beitragen“, kommentiert Dr. Rüdiger Siechau, Vorstandsvorsitzender des VKS im VKU, die Einigung der Fraktionen von CDU/CSU und FDP im Koalitionsausschuss zum Mindestlohn.

In einer gemeinsamen Pressemitteilung teilten die Fraktionsvorsitzenden von CDU/CSU und FDP, Volker Kauder und Birgit Homburger, das Ergebnis ihrer Einigung mit.

Gleichzeitig betonten die Fraktionschefs, dass eine Evaluation der geltenden Branchenmindestlöhne bis Oktober 2011 durchgeführt und abgeschlossen wird. Die Entscheidung über Bestand oder Aufhebung gesetzlicher Regelungen werde dann zeitnah nach Abschluss der Evaluation im Dezember 2011 erfolgen.

Quelle: bvse / VKS im VKU

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Artikel vom: 18.12.2009 16:58
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