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Düsseldorf - Ist das von der Vollzugshilfe angenommene Bevollmächtigungsverbot rechtmäßig? Was regelt die Vollzugshilfe zur freiwilligen Rücknahme? Welche Praxisfolgen ergeben sich für die Registerführung? Dies sind nur einige der Fragen, die ein Workshop des Deutschen Abbruchverbandes am 29. Januar 2010 in Düsseldorf klären will. Die Veranstaltung hat die "Abfallrechtliche Nachweisführung - auf dem Weg ins elektronische Zeitalter bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen" zum Thema.

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Deutscher Abbruchverband e. V.
Denn ab dem 1. April 2010 hat die Nachweisführung bei gefährlichen Abfällen fast ausnahmslos elektronisch zu erfolgen. Jetzt liegt die Endfassung der Vollzugshilfe der LAGA zur (elektronischen) Nachweisführung vor. Das Papier ist für die Einführung und Umsetzung des elektronischen Systems und bei weiteren Fragen der Nachweisführung äußerst bedeutsam. Der Behördenvollzug wird sich hieran orientieren.

Der Workshop wird die "Vollzugshilfe zu den Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und der Nachweisverordnung zur Führung von Nachweisen und Registern bei der Entsorgung von Abfällen" erläutern und dabei auch die rechtlichen, technischen und praktischen "Fragezeichen" aufzeigen.

Die Veranstaltung wird sich insbesondere den Besonderheiten bei der Entsorgung von Bau- und Abbruchabfällen widmen. Es soll aufgezeigt werden, wann und wo in den Unternehmen Handlungsbedarf besteht.

Flyer, Programm und Anmeldeformular können unter deutscher-abbruchverband.de heruntergeladen werden.

Quelle: Deutscher Abbruchverband e. V.

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