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Wie der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) mitteilte, ist der Mindestlohn in der Entsorgungsbranche seit dem 1. Januar 2010 in Kraft. Dies bedeutet, dass die Unternehmen der Branche die Neuregelung ab sofort anwenden müssen.

Bonn/Berlin - Die entsprechende Rechtsverordnung sei am 31. Dezember 2009 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und habe nun Rechtskraft erlangt, berichtete der Verband, der sich auf Informationen des Bundesarbeitsministeriums bezieht. Eine gesonderte Pressemitteilung, die auf diese Neuregelung hinweise, sei bisher nicht geplant. Vielmehr solle noch eine Veröffentlichung auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfolgen (www.bmas.de). „Damit gilt nun für alle in der Branche beschäftigten Arbeitnehmer ein Mindestlohn von 8,02 Euro/Stunde“, konstatierte der bvse.

Quelle: bvse

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Artikel vom: 06.01.2010 11:12
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