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Brüssel/Belgien: Die die Serviceverpackungen betreffende Gesetzgebung wurde im Anschluss an das neue interregionale Kooperationsabkommen bezüglich der Verpackungen und Verpackungsabfälle grundlegend geändert. Diese neue Gesetzgebung sieht ab Januar 2010 einige Änderungen bei den Zuständigkeiten für die Entsorgung vor. So sind in Zukunft nicht mehr die Verkaufsstellen sondern unmittelbar die Produzenten und Importeure selbst dafür verantwortlich.

2009: ein Übergangsjahr, das Ausdruck von Kontinuität ist
In Belgien sind die Regionen für die Abfallentsorgungspolitik zuständig. Die drei Regionen haben für Verpackungen und Verpackungsabfälle eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Seit dem 1. Januar 2009 ist eine neue Kooperationsvereinbarung in Kraft getreten. Diese neue Vereinbarung bewirkte einige wesentliche Veränderungen, insbesondere in Hinblick auf die Serviceverpackungen.

Serviceverpackungen sind Verpackungen, die dem Kunden an dem Ort zur Verfügung gestellt werden, an dem er ein Produkt oder eine Dienstleistung kauft oder verbraucht und/oder ein entsprechendes Angebot erhält. Tatsächlich ist der Kunde in vielen Fällen dabei selbst anwesend. Es handelt sich dabei unter anderem um an der Kasse ausgegebene Einkaufstüten, kleine Kunststoffschälchen für Fleisch, Brottüten, Einwegbecher, an den Kassen ausliegendes Einpackpapier, Pizzakartons für Pizzas zum Mitnehmen und Einwegverpackungen, die verwendet werden, um Endverbrauchern genussfertige Gerichte anzubieten.

Ursprünglich mussten alle in Belgien hergestellten oder nach Belgien eingeführten und für den belgischen Markt bestimmten Serviceverpackungen von den belgischen Verkaufsstellen in die gegenüber Fost Plus abgegebene Erklärung aufgenommen werden. Mit der neuen interregionalen Kooperationsvereinbarung wird sich diese Vorgehensweise jetzt ändern. Da die neue Kooperationsvereinbarung jedoch erst am 29. Dezember 2008 im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht wurde, hat der interregionale Verpackungsausschuss [«Commission Interrégionale de l’Emballage»] beschlossen, dass die Erklärung 2009 nach wie vor entsprechend dem ursprünglichen System abgegeben wird.

Ab 2010: Neue Bestimmungen für all diejenigen, die für die Verpackungen verantwortlich sind
Künftig sind die Hersteller und Importeure für die Serviceverpackungen verantwortlich und nicht mehr die Verkaufsstellen. Ab 2010 sind die Hersteller und Importeure von Serviceverpackungen aufgefordert, selbst für die Erfüllung ihrer Rücknahme- und Informationsverpflichtungen zu sorgen.

Der für die Verpackungen Verantwortliche hat die Wahl zwischen zwei Verfahren: Entweder er richtet selbst ein Sammel- und Wiederverwertungssystem für seine eigenen Verpackungsabfälle ein oder er wird Mitglied bei Fost Plus.

Diese Mitgliedschaft bei Fost Plus beinhaltet:
- die Unterzeichnung eines Beitrittsvertrags
- die Übermittlung einer jährlichen Erklärung
- die Entrichtung von Beiträgen an Fost Plus.

Die Erklärung
Die Erklärung gegenüber Fost Plus kann auf zweierlei Weise ausgeführt werden: entweder in Form einer detaillierten Erklärung, in der die Zusammensetzung jeder Serviceverpackung genau beschrieben wird, oder in Form einer vereinfachten Erklärung, in der die Gesamtgewichte der jeweils verwendeten Verpackungsmaterialien für alle während des betreffenden Jahres in Belgien auf den Markt gebrachten Serviceverpackungen ausgewiesen sind.

Die Papiererklärungen müssen spätestens am 31. Januar des Jahres, das auf das Jahr des Erklärungszeitraums folgt, bei Fost Plus eingereicht werden. Die elektronischen Erklärungen können bis zum 28. Februar eingereicht werden.

Beiträge
Die Finanzbeiträge werden je nach Jahr und Art der verwendeten Rohstoffe in unterschiedlicher Höhe festgelegt. Für das Jahr 2010, für das die Erklärung Anfang 2011 bei Fost Plus eingereicht werden muss, gelten folgende Tarife:












Welche Regeln gelten, wenn die Form der Verwendung der Verpackung nicht bekannt ist?
Die Hersteller und Importeure von Serviceverpackungen wissen nicht immer, welches die Endverwendung ihrer Verpackungen ist. Sie können als Industrieverpackungen verwendet werden und gelten dann nicht mehr als Serviceverpackungen. In diesem Fall ist nicht mehr der Hersteller der Verpackung, sondern der Hersteller des verpackten Industrieprodukts für die Entsorgung der Verpackung verantwortlich. Darüber hinaus wird ein Teil der Verpackungen exportiert und fällt somit nicht mehr in den Anwendungsbereich der belgischen Gesetze.

Daraus ergibt sich für die belgischen Hersteller und Importeure von Serviceverpackungen die Möglichkeit, durch eine Mandatierung die Erklärungsverpflichtung insgesamt oder teilweise auf ihre Kunden zu übertragen.

Wenn aber der Mandatar seine Erklärungsverpflichtungen nicht erfüllt, muss letzten Endes der Mandant bzw. Auftraggeber den Teilen dieser Erklärungsverpflichtungen gegenüber Fost Plus nachkommen, denen der Mandatar nicht Folge geleistet hat. Tatsächlich ist in den Augen des Gesetzgebers nach wie vor der Hersteller/Importeur für die Entsorgung von Serviceverpackungen verantwortlich.

Sie erhalten ausführlichere Informationen über die neue Gesetzgebung bezüglich der Serviceverpackungen sowie über eine Mitgliedschaft und das Einreichen von Erklärungen bei Fost Plus oder über das Mandat unter der Nummer +32 2 775 03 58, per E-Mail unter der Adresse business.administration@fostplus.be oder über die Website www.fostplus.be (unter «Entreprises > Nouvelle réglementation pour les emballages de service» [Unternehmen > Neue Regelungen für Serviceverpackungen]).

Quelle: Public Relations Fost Plus

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Artikel vom: 08.01.2010 11:06
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