Berlin - Der von der hessischen Kartellbehörde angewendete Maßstab zum Vergleich von Wasserpreisen ist ungeeignet. Das ist das Ergebnis eines neuen Gutachtens, das die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers (PwC) im Auftrag des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) erstellt hat.
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| Foto: Pixelio / Dieter Schütz |
Die hessische Kartellbehörde verwendet im Rahmen der Preisaufsicht und der laufenden Verfahren den so genannten Metermengenwert als zentralen Vergleichsmaßstab. Dieser Metermengenwert bildet das Verhältnis von abgesetzter Wassermenge zu der Größe des Leitungsnetzes ab und hat nach Auffassung der hessischen Landeskartellbehörde eine hohe Kostenrelevanz. Die hessische Landeskartellbehörde hält alle Wasserversorgungsunternehmen für miteinander vergleichbar, die einen mehr oder weniger ähnlichen Metermengenwert aufweisen. Das vorliegende Kurzgutachten belegt demgegenüber anschaulich, dass ein Vergleich von Wasserversorgern, der nur auf diesem Metermengenwert aufbaut, nicht sinnvoll ist.
Im Auftrag des BDEW hat PwC den vermuteten Zusammenhang zwischen Metermengenwert und Wasserpreisen anhand bekannter und in anderen Sektoren üblicher statistischer Methoden überprüft. Das Ergebnis ist eindeutig: Der Metermengenwert weist keine Korrelation zum Wasserpreis auf. Demgegenüber hat PwC im Rahmen der Kontrollprüfung der angewandten statistischen Methode eine Korrelation zwischen der Höhendifferenz im Versorgungsgebiet und den Wasserpreisen festgestellt.
Die Ergebnisse von PwC decken sich mit denen anderer Untersuchungen, die ebenfalls zu dem Ergebnis kommen, dass der Metermengenwert isoliert betrachtet einen nur sehr eingeschränkten Aussagewert besitzt und die Wasserpreise in Hessen nahezu unabhängig vom jeweiligen Metermengenwert sind.
"Es wird also deutlich: Eine Vergleichbarkeit kann nicht auf den Metermengenwert gestützt werden. Hinter dem Lebensmittel Wasser steht eine Vielzahl von Dienstleistungen, die von Ort zu Ort sehr unterschiedlich sind. Bei einer Fokussierung allein auf die Wasserpreise werden die Qualität und Versorgungssicherheit nicht im erforderlichen Umfang berücksichtigt", kritisierte Weyand. Quelle: Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)
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Artikel vom: 19.01.2010 11:17
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